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Recht: Nummernschild manipulieren - Europaflagge darf nicht überklebt werden

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  • 22. April 2015, 10:30 Uhr
  • Hanne Lübbehüsen/SP-X

Bis auf bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkürzel darf man sich mit der Kennzeichen-Kombination frei entfalten. Aber: Auch ein Europakritiker muss mit der Europaflagge herumfahren - oder zu Fuß gehen.

Beklebt ein Autofahrer das Kennzeichen seines Fahrzeugs, darf die Zulassungsbehörde das Auto stilllegen. Vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart wollte eine Frau durchsetzen, dass sie die Euroflagge auf dem Nummernschild mit einer schwarz-weiß-roten Reichsflagge überkleben darf.

Die zuständige Zulassungsbehörde hatte verlangt, dass sie den Aufkleber entfernt. Weil sie dem nicht nachkommen wollte, untersagte ihr die Behörde, das Auto zu nutzen und forderte die Papiere ein. Zurecht, wie die Richter in Stuttgart entschieden. Das Fahrzeug werde den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht, daher dürfe es nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen, so das Gericht.

Der Argumentation der Klägerin, sie habe lediglich die Europasterne verdeckt und nicht das ganze Kennzeichen, folgten die Richter nicht. ,,Das blaue ,Eurofeld' ist genauso vorgeschriebener Teil des Kennzeichens und darf daher nicht derart verändert werden", so Rechtsanwalt Thomas Lork von der Deutschen Anwalthotline. (Az. 8 K 4792/14)

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