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Überblick der Pkw-Mautgebühren in Europa - Was es wo kostet

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  • 22. Mai 2015, 16:00 Uhr
  • Adele Moser/SP-X

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht:Viele Autourlauber denken nicht an Mautgebühren. Diese sind allerdings in vielen Ländern Europas üblich. Und selbst wer pflichtbewusst eine Vignette kauft, kann später noch zur Kasse gebeten werden.

Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, muss auf vielen Autobahnen und Schnellstraßen Europas Maut bezahlen. Die Regelungen dazu sind in den einzelnen Staaten sehr unterschiedlich. Reisende sollten sich deshalb vorher genau informieren, rät der ADAC. Denn selbst wer nach bestem Gewissen bezahlt, kann nachträglich noch zur Kasse gebeten werden, wenn sein Fahrzeug beispielsweise in eine andere Kategorie als angenommen fällt. Hier ein Überblick.

Slowenien: Mautfrei durch Slowenien zu fahren ist nahezu unmöglich. So gibt es viele mobile Straßensperren auf freien Routen, die Reisende auf vignettenpflichtige Strecken umleiten. Zweispurige Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgesicht unter 3,5 Tonnen und mit einer Höhe von mehr als 1,30 Metern an der Vorderachse gemessen, fallen in die neue Kategorie 2B, so beispielsweise der VW T5 Multivan. Muss ein Fahrer für einen Pkw unter 1,30 Metern Höhe an der Vorderachse (Kategorie 2A) 30 Euro für eine Monatsvignette zahlen, zahlt man in der Kategorie 2B bereits 60 Euro.
Polen: Auf Autobahnen wird für alle Fahrzeuge eine Maut erhoben. Für Gespanne mit Zugfahrzeug und Caravan muss, wie für alle Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, auch auf Schnell- und Bundesstraßen eine Maut entrichtet werden. Zudem müssen die Fahrzeuge dieser Kategorie mit einem Transponder ausgestattet werden. Wer im Urlaub Fahrten mit dem Zugfahrzeug macht und den Caravan auf dem Campingplatz lässt, sollte den Transponder deaktivieren. Sonst zahlt man doppelt.

Ungarn: Wohnmobile und Kleinbusse fallen nun in die neue Vignettenkategorie D2 und nicht mehr wie bisher in die Kategorie D1, die für Pkw gilt. Zwar ist der Preis für eine Jahresvignette mit 135 Euro bei beiden Kategorien gleich, Unterschiede gibt es allerdings bei den Kurzzeitversionen. Fahrer von Wohnmobilen und Kleinbussen mit mehr als sieben Sitzen zahlen jetzt ungefähr das Doppelte. Umgerechnet 19 Euro fallen für eine 10-Tagesvignette an, statt wie bisher 9,40 Euro. Für einen Monat zahlt man in der Kategorie D2 30 Euro, in der Kategorie D1 hingegen nur 15 Euro.

Portugal: Auf portugiesischen Autobahnen wird überwiegend eine Maut erhoben. Die Fahrzeuge benötigen einen Transponder, weil auf den meisten Strecken nur elektronisch bezahlt werden kann. Da vor Ort auch Mietwagen verliehen werden, die darüber nicht verfügen, sollte man bei der Fahrzeugübergabe ein Fahrzeug mit Transponder verlangen. Verfügt ein Leihwagen nicht darüber, wird sein Kennzeichen zunächst gespeichert, bis die Gebühr in einer Postfiliale bezahlt wurde. Dies ist allerdings erst 48 Stunden nach der letzten Fahrt durch ein Mautportal möglich. Wer vorher bereits wieder woanders hinreist, hat dann keine Möglichkeit mehr, das zu begleichen.

Frankreich: Beim flächenmäßig größten Land der Europäischen Union werden Fahrzeuge entsprechend ihrer Höhe verschiedenen Klassen eingeteilt. Antennen und Dachboxen werden nicht mitgerechnet. Feste Anbauten, wie die Aggregate von Klimaanlagen beispielsweise bei Wohnwagen, dagegen schon. Kommt es bei elektronischen Zahlstellen zu einer falschen Höhenmessung, wird das Fahrzeug in eine höhere und teurere Kategorie eingestuft. Deshalb sollte man dies sofort überprüfen und im Zweifelsfall Mautpersonal über die Gegensprechanlage rufen um den Fehler zu klären. Funktioniert das beispielsweise aufgrund Sprachschwierigkeiten nicht, können Reisende laut ADAC die Quittung und eine Kopie des Fahrzeugscheins bei der Autobahnbetreibergesellschaft einreichen, um die fehlerhafte Buchung zu reklamieren.

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