Recht

Fußgänger springt vor Auto und Fahrer muss zahlen

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  • 29. Mai 2015, 15:55 Uhr
  • Thomas Schneider (vm)

Wie wichtig ein ausreichender Sicherheitsabstand eines Autos zum Fahrbahnrand ist, verdeutlicht jetzt ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe: Die Richter sprachen einer Jugendlichen Schadensersatz und Schmerzensgeld zu, die aus Schreck unvermittelt auf die Fahrbahn gesprungen und dabei verletzt worden war.


Wie wichtig ein ausreichender Sicherheitsabstand eines Autos zum Fahrbahnrand ist, verdeutlicht jetzt ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Az. 9 U 9/14): Die Richter sprachen einer Jugendlichen Schadensersatz und Schmerzensgeld zu, die aus Schreck unvermittelt auf die Fahrbahn gesprungen und dabei verletzt worden war.

Die 15-Jährige war laut der Deutschen Anwaltshotline von einem Hund aufgeschreckt worden, der neben ihr gegen den Gartenzaun sprang und bellte. Dabei machte sie einen reflexartigen Schritt auf die Fahrbahn und wurde vom Rückspiegel eines vorbeifahrenden Autos erfasst. Sie geriet mit dem Knöchel unter den Reifen des Autos und brach sich das Bein. Daraufhin forderte sie Schadensersatz- und Schmerzensgeld von dem Autofahrer, der sich aber für unschuldig hielt und dies verweigerte. Im anschließenden Prozess gaben die Karlsruher Richter der Fußgängerin recht. Sie habe den Unfall durch den Schritt zur Seite zwar mit verursacht, das müsse in dieser Situation allerdings nicht berücksichtigt werden.

"Dieser Reflex war keine bewusste Handlung und kann deshalb auch keine rechtlich nachteiligen Konsequenzen für die 15-Jährige haben", erklärt Rechtsanwältin Jetta Kasper die Entscheidung des Gerichtes. Der Fahrer könne nicht beweisen, dass er alles richtig gemacht hatte, etwa, ob er den nötigen Seitenabstand eingehalten hatte, als er die Fußgängerin überholte. In jedem Fall gehe die Gefahr in einer solchen Situation vom Auto aus.

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