Ratgeber: Auto-Kennzeichen bei Umzug mitnehmen - Bürokratieabbau bei der Kfz-Zulassung

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  • 8. Juli 2015, 16:28 Uhr
  • Hanne Lübbehüsen/SP-X

Bei einem Umzug sind jede Menge Formalitäten zu erledigen. Seit Januar wird es Autobesitzern ein kleines bisschen erleichtert. Das ist aber nur der erste Schritt.

Seit diesem Jahr können Autobesitzer ihr Kennzeichen auch bei einem Umzug in eine andere Stadt behalten, auch über Bundeslandgrenzen hinweg. Die Pflicht zur so genannten Umkennzeichnung von Fahrzeugen beim Wohnort-Wechsel gibt es nicht mehr. Die Fahrzeugpapiere muss man aber trotzdem ändern lassen, sonst riskiert man ein Bußgeld. 

Die Kosten für ein neues Nummernschild kann man sich sparen, der Gang zur Zulassungsstelle und die mit der Änderung der Papiere verbundenen, reduzierten Gebühren fallen aber nicht weg. Je nach Zulassungsbehörde muss man mitbringen: Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Personalausweis oder Reisepass, elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer und teilweise auch die Kennzeichen. Auf die Kfz-Versicherung hat die Nummernschild-Mitnahme keine Auswirkungen, die Beiträge richten sich nach dem tatsächlichen Wohnort.

Hintergrund der Regelung ist weniger die Vorliebe vieler Autofahrer, durch das Kennzeichen ihre Heimatverbundenheit auszudrücken, als der Bürokratieabbau. Künftig soll eine internetbasierte Zulassung von Fahrzeugen möglich sein. Abmelden kann man das Fahrzeug seit diesem Jahr bereits online - allerdings nur, wenn man einen nach dem 1.1.2015 ausgestellten Fahrzeugschein hat.

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