Reisemobil

Hohe Selbstbeteiligung bei Carsharing

  • In RREISEMOBIL
  • 24. Juli 2015, 13:17 Uhr
  • Rudolf Huber (vm)

Was tun, wenn das Carsharing-Auto einen Kratzer abgekriegt hat? Wie werden Schäden reguliert, die der Vor-Fahrer nicht gemeldet hat - und was muss man zahlen, wenn man einen Unfall baut? Dass das im geteilten Auto ganz schön teuer werden kann, ist vielen Nutzern nicht wirklich klar.


Was tun, wenn das Carsharing-Auto einen Kratzer abgekriegt hat? Wie werden Schäden reguliert, die der Vor-Fahrer nicht gemeldet hat - und was muss der Nutzer zahlen, wenn er einen Unfall baut? Dass das beim geteilten Auto ganz schön teuer werden kann, ist vielen Nutzern nicht wirklich klar.

Der Ausdruck "Selbstbeteiligung" spielt bei den meisten Schäden an Carsharing-Mobilen eine entscheidende Rolle. Je nach Anbieter sind schnell zwischen 500 Euro und 1.500 Euro fällig, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Mit Zusatzpaketen können sich die Autonutzer aber gegen diese erheblichen Beträge absichern und den "Selbstbehalt" senken.

Ein Euro zusätzlich auf der Rechnung drückt etwa bei DriveNow die Maximalsumme von 750 Euro auf 350 Euro. Mit einem speziellen Schutzpaket gilt diese Reduzierung für ein Jahr und für alle Fahrten. Monats- und Jahrespakete gibt es auch bei Car2Go und Flinkster. Und trotzdem fahren die meisten Carsharer ohne diese finanzielle Absicherung. "Das Risikobewusstsein ist - vielleicht aufgrund der kurzen Mietzeiten - nicht sehr hoch", so Viktor Alexanders von Car2Go.

Weil die Carsharing-Autos nach der Fahrt nicht auf Beulen oder Kratzer überprüft werden, sollte das jeder neue Mieter vor jedem Einsteigen selbst tun, Schäden am Wagen fotografieren und über das Callcenter melden. Das gilt natürlich auch bei einem selbst verschuldeten Unfall oder einem Parkrempler. Denn wer den Schaden verschweigt, muss mit unangenehmen Nachfragen rechnen - und damit, kräftig zur Kasse gebeten zu werden.

STARTSEITE