E-Bike

Kommentar: Berliner Begriffsverwirrung

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  • 28. Juli 2015, 11:57 Uhr
  • Walther Wuttke (vm)

Das Bundesverkehrsministerium will Radwege auch für schnelle E-Bikes freigeben. Dabei geraten die Begriffe allerdings durcheinander.


Wenn es Fahrräder mit elektrischer Trittunterstützung geht, herrscht offensichtlich eine allgemeine Verunsicherung, wie die verschiedenen Radtypen einzuordnen sind. Deutlich wird dies an der aktuellen Diskussion darüber, ob E-Bikes - auch Pedelecs genannt - auf Radwegen rollen dürfen oder nicht.

Der Begriff Pedelec setzt sich aus den Begriffen "Pedal", "electric" und "cycle" zusammen und definiert zunächst alle Fahrräder, die über einen elektrischen Motor verfügen, der die investierte Muskelkraft unterstützt. Als Oberbegriff hat sich für diese Räder in den vergangenen Jahren die Bezeichnung "E-Bike" durchgesetzt, die vor allem für Räder gilt, die einen maximal 250 Watt starken Antrieb besitzen, der bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h für einen elektrischen Rückenwind sorgt. Diese Räder müssen, weil sie auch vor dem Gesetz als Fahrräder eingeordnet werden, schon jetzt die Radwege benutzen.

Anders sieht die Situation aus, wenn der Motor bis zu 500 Watt leistet, wodurch das sogenannte "S-Pedelec" vor dem Gesetz zum Kleinkraftrad mutiert. Für sie gilt Helmpflicht, und außerdem muss eine Mofa-Prüfbescheinigung vorhanden sein. Diese Räder dürfen aktuell nur dann innerorts auf den Radwegen fahren, wenn das Zusatzzeichen "Mofas frei" vorhanden ist. Außerorts, der Gesetzgeber denkt offensichtlich nicht immer logisch, müssen diese Räder die Radwege benutzen. Daher ist der Plan des Bundesverkehrsministeriums, für diese Räder ein Zusatzzeichen "E-Bikes frei" einzuführen zumindest verwirrend und zeugt nicht unbedingt von einer Kenntnis der Materie.

Ein genauer Zeitplan für die entsprechende Reform der Straßenverkehrsordnung liege noch nicht vor, antwortete das Ministerium auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Matthias Gastel. Vielleicht nimmt sich das Ministerium die Zeit, die verschiedenen Begriffe so zu klären, dass alle Beteiligten wissen, wie sie sich zu verhalten haben. Immerhin kommen inzwischen jedes Jahr knapp 500.000 Fahrräder mit elektrischem Rückenwind neu auf den Markt - fünf Prozent davon sind S-Pedelecs, die maximal 45 km/h erreichen dürfen.

Unabhängig davon, wann und wo welche Pedelecs fahren dürfen, muss außerdem dringend in die Fahrrad-Infrastruktur investiert werden. Denn viele Radwege sind in einem unzumutbaren Zustand und müssen dringend saniert werden, was jedoch auf Grund fehlender Geldmittel nicht geschieht.

Walther Wuttke

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