Verkehr

Blaulicht und Martinshorn: So verhalten Sie sich richtig

  • In RREISEMOBIL
  • 31. Juli 2015, 13:14 Uhr
  • Rudolf Huber (vm)

Die Schockstarre beim Auftauchen von Einsatzfahrzeugen mit Sondersignal ist unter Autofahrern sehr verbreitet - und ebenso grundfalsch wie panische und planlose Ausweichmanöver. Das erste und oberste Gebot bei Blaulicht und Martinshorn lautet: Ruhe bewahren!


Die Schockstarre beim Auftauchen von Einsatzfahrzeugen mit Sondersignal ist unter Autofahrern sehr verbreitet - und ebenso grundfalsch wie panische und planlose Ausweichmanöver. Das erste und oberste Gebot bei Blaulicht und Martinshorn lautet: Ruhe bewahren!

Es geht oft rasend schnell: Die Warnsignale sind meist zuerst zu hören und dann zu sehen - und keiner weiß, was los ist. Deshalb raten ARAG-Experten dringend dazu, sich in dieser Situation zunächst genau zu orientieren woher die Signale kommen, in welche Richtung sie sich bewegen und wie viele Einsatzfahrzeuge überhaupt unterwegs sind. Wenn klar ist, wohin ausgewichen werden kann, sollte sofort der Blinker gesetzt werden, auch um anderen Verkehrsteilnehmern eine koordinierte Reaktion zu erleichtern. Wenn eine Ampel Rotlicht zeigt, empfiehlt es sich, immer nach rechts auszuweichen und - wenn möglich - vorsichtig die Haltelinie zu überfahren.

Runter mit dem Tempo, rechts ranfahren, im Zweifelsfall auch ganz anhalten: Diese Methode ist auf einspurigen Straßen empfehlenswert. Auf mehrspurigen Straßen und auf der Autobahn muss eine Rettungsgasse gebildet werden. Einfach zu merken: Bei zwei Fahrstreifen pro Richtung liegt die in der Mitte, bei drei und mehr Fahrstreifen zwischen der äußersten linken und der direkt rechts daneben liegenden Fahrspur. Aber Vorsicht: Wer sich direkt hinter das Blaulichtfahrzeug hängt und die Rettungsgasse nutzt, kann wegen Straßenverkehrsgefährdung den Führerschein verlieren - oder sogar im Gefängnis landen.

Nur mit Blaulicht und Martinshorn zusammen hat ein Einsatzfahrzeug von Polizei oder Feuerwehr das Recht auf freie Bahn. Dieses "Wegerecht" darf nur in Anspruch genommen werden, um zum Beispiel Menschenleben zu retten, schwere Gesundheitsschäden zu verhindern oder flüchtige Personen zu verfolgen.

STARTSEITE