Verkehrserziehung

Wie schnell ist eigentlich Schritt-Tempo?

  • In RATGEBER
  • 28. August 2015, 11:19 Uhr
  • Ralf Loweg (vm)

Gerade für die jüngeren Autofahrer ist die 'Spielstraße' ein Fremdwort. Dabei weist ein großes Verkehrsschild stets darauf hin. Für die Autofahrer heißt das: 'Höchstgeschwindigkeit Schritt-Tempo.' Doch wie schnell ist das eigentlich?


Gerade für die jüngeren Autofahrer ist die "Spielstraße" ein Fremdwort. Dabei weist ein großes Verkehrsschild stets darauf hin: Auf blauem Grund sind ein Erwachsener und ein Ball spielendes Kind zu sehen sowie ein Auto und ein Haus. Für die Autofahrer heißt das: "Höchstgeschwindigkeit Schritt-Tempo." Laut Straßenverkehrsordnung dienen verkehrsberuhigte Zonen, auch "Spielstraßen" genannt, dazu, um dort das Unfallrisiko zu minimieren. In diesen Straßenabschnitten haben Kinder und Erwachsene, die zu Fuß unterwegs sind, immer Vorrang. Alle anderen Verkehrsteilnehmer, also Autos, Motorräder und auch Radfahrer, müssen auf sie besondere Rücksicht nehmen.

Hierzu gilt es, die Fahrgeschwindigkeit auf Schritt-Tempo zu reduzieren. Doch wie schnell ist eigentlich Schritt-Tempo? Damit meint die Rechtsprechung 4 km/h bis 7 km/h. Doch das ist ein Bereich, den ein "normaler" Tacho im Auto gar nicht anzeigt. Deshalb: Sobald sich die Tachonadel bewegt, fährt man in der verkehrsberuhigten Zone fast immer schon zu schnell. Die Experten empfehlen den Autofahrern daher, ihr Fahrzeug im ersten Gang ohne Gas rollen zu lassen. Wer meint, mit langsamem Fahren wie in 30-km-Bereichen wäre es getan, irrt. Das kann 75 Euro und einen Punkt im Flensburger Zentralregister kosten.

Die Pflicht zum Schritt-Tempo in verkehrsberuhigten Zonen gilt laut der Experten des Goslar Instituts ebenfalls für Radfahrer. Denn in einer Spielstraße sollen Kinder nach Herzenslust toben und Fußgänger die Straße in ihrer gesamten Breite nutzen können, ohne durch Auto-, Motorrad- oder auch Radfahrer gefährdet zu werden. Diese Verkehrsteilnehmer haben im Zweifel sogar anzuhalten und zu warten, so das oberste Gebot. Gegebenenfalls muss ein Fahrzeug so lange stehen bleiben, bis die Kinder ihn wahrgenommen haben und die Fahrt freimachen.

Und noch etwas: Parken ist für Autofahrer in verkehrsberuhigten Bereichen bzw. Spielstraßen grundsätzlich verboten - außer auf speziell dafür vorgesehenen und markierten Flächen. Lediglich Anhalten zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen ist gestattet. Außerdem gilt in verkehrsberuhigten Zonen überwiegend die Vorfahrtsregel rechts vor links.

STARTSEITE