Alkohol

Schon ein Glas Glühwein gefährdet Führerschein

  • In RREISEMOBIL
  • 25. November 2015, 15:32 Uhr
  • Lars Wallerang

Der Alkoholgehalt von Glühwein wird oft unterschätzt. Bereits nach dem ersten Glas kann der Alkoholgehalt im Blut die kritische Schwelle überschreiten.


Der Alkoholgehalt von Glühwein wird oft unterschätzt. Bereits nach dem ersten Glas könne der Alkoholgehalt im Blut die kritische Schwelle von 0,3 Promill überschreiten, warnt Verkehrspsychologe Dr. Don DeVol vom TÜV Thüringen und empfiehlt Weihnachtsmarkt-Besuchern, Auto und Fahrrad besser stehen zu lassen.

Bereits bei einer Konzentration von 0,3 Promille Alkohol im Blut drohen Strafen, wenn der Fahrer beispielsweise in einen Unfall verwickelt wird oder durch eine unsichere Fahrweise auffällt. Im Gegensatz zur landläufigen Meinung, dass Glühwein durch das Erhitzen an Alkohol verliert und so das ein oder andere Glas mehr getrunken werden kann, verflüchtigt sich Alkohol erst ab 78 Grad Celsius. Heutzutage wird Glühwein allerdings meist mittels Durchlauferhitzern auf eine Temperatur um die 70 Grad erhitzt. Zum angeblichen Alkoholverlust kommt es also nicht.

DeVol warnt daher vor unkontrollierten Genuss des Heißgetränks, zumal man nicht genau wisse, wie hochprozentig der Glühwein wirklich ist. Seine Empfehlung: "Generell sollte nach dem Genuss von Alkohol das Fahrzeug aber auch das Fahrrad stehen gelassen werden. Wer weiß, dass er fahren muss, sollte in der Adventszeit auf alkoholfreie Punschgetränke umschwenken."

Laut aktuellem Bußgeldkatalog drohen bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l und mehr ein Fahrverbot von einem Monat, zusätzlich 500 Euro Bußgeld sowie zwei Punkte für Ersttäter. Auf Wiederholungstäter kommen 1.000 Euro beim zweiten Mal und 1.500 Euro bei der dritten Auffälligkeit zu. Außerdem müssen diese mit drei Monaten Fahrverbot sowie zwei Punkten in Flensburg rechnen. 0,5 Promille können laut TÜV bereits nach dem zweiten Glühwein erreicht sein.

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