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Vielfältige Reifenvorschriften in Europa

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  • 1. Dezember 2015, 09:54 Uhr
  • Lars Döhmann

Es gibt zwischen Oktober und Ostern nur eine richtige Bereifung des Autos: Winterreifen. Entsprechende Vorschriften sind jedoch in Europa nicht einheitlich. Vor dem Fahrtantritt ins Ausland lohnt sich ein genauer Blick auf die länderspezifische Regelungen.


Es gibt zwischen Oktober und Ostern nur eine richtige Bereifung des Autos: Winterreifen. Entsprechende Vorschriften sind jedoch in Europa nicht einheitlich. Vor dem Fahrtantritt ins Ausland lohnt sich daher ein genauer Blick auf die länderspezifische Regelungen. Bekannt ist: In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht. Bei winterlichen Straßenverhältnissen darf hierzulande nicht mit Sommerreifen gefahren werden. Winter- und Ganzjahresreifen sind bis zur Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern gesetzeskonform.

"Wir raten dringend dazu, Reifen mit mindestens vier Millimetern Restprofil zu benutzen", mahnt Klaus Engelhart, Pressesprecher für die Division Pkw-Reifen der Continental AG in Hannover. "Nur so ist sichere Traktion gewährleistet, mit der Autos zuverlässig durch verschneite Kurven fahren können und auch auf glatten Fahrbahnen mit relativ kurzen Wegen bremsen." Das Maß von vier Millimetern nennt der Reifenhersteller aus funktionalen Gründen ganz bewusst; gemessen wird in einer der Hauptrillen.

In Kroatien etwa sind nicht nur diese vier Millimeter Mindestprofil bei winterlichen Bedingungen vorgeschrieben, sondern es müssen auch Schneeketten an Bord sein. In Österreich gibt es zwar keine generelle Winterreifenpflicht zwischen dem 1. November und 15. April des Folgejahres, doch bei winterlichen Verhältnissen müssen Pkw mit Winterreifen ausgerüstet sein - ebenfalls mit jenen mindestens vier Millimetern Profiltiefe. Wird man mit weniger von der Polizei erwischt, droht ein Bußgeld.

In der Schweiz gelten überraschend entspannte Regeln, doch wer den Verkehr wegen ungeeigneter Bereifung behindert, kann auch dort bestraft werden. Ebenso drohen bei Unfällen auf Sommerreifen Haftungsmaßnahmen. In Italien können Winterreifen auf einzelnen Strecken vorgeschrieben sein, vorwiegend in den Alpen. Nur im Aostatal gilt zwischen dem 15. Oktober und 15. April eine fixe Winterreifenpflicht. Auch in Frankreich und Spanien gibt es keine generelle Winterreifenpflicht, doch können die M+S-Pneus für bestimmte Streckenabschnitte oder bei entsprechenden Witterungsverhältnissen vorgeschrieben werden und erforderlich sein.

Einheitlich besteht in Dänemark, Großbritannien, Irland, Polen, Belgien, Ungarn, Bulgarien, Griechenland und in den Niederlanden keine generelle Winterreifenpflicht. Gleiches gilt für Norwegen, die Slowakei und Rumänien, doch müssen die Reifen stets zum Wetter passen - das spricht dann unbedingt für die Verwendung von Winterreifen bis Mitte April.

In Tschechien gelten dagegen strengere Regeln: Ab 1. November und bis 31. März sind auf allen Straßen bei winterlichen Verhältnissen Winterreifen vorgeschrieben. In Slowenien müssen vom 15. November bis zum 15. März Winterreifen mit drei Millimetern Profiltiefe gefahren werden, ersatzweise geht es auch auf Sommerreifen, wenn Schneeketten mitgeführt werden. Schweden macht ebenfalls präzise Vorgaben: Von 1. Dezember bis 31. März besteht eine Winterreifenpflicht und eine Mindestprofiltiefe von drei Millimetern ist vorgeschrieben. Die gleiche Anforderung stellt Finnland zwischen dem 1. Dezember und Ende Februar.

Estland erlaubt (!) Winterreifen zwischen dem 15. Oktober und 31. Mai und schreibt sie zwischen dem 1. Dezember und Ende Februar vor - Ganzjahresreifen dürfen immer verwendet werden. Lettland verlangt Winter- bzw. Ganzjahresreifen mit mindestens vier Millimetern Profiltiefe zwischen 1. Dezember und 1. März. Und in Litauen sind zwischen dem 10. November und 1. April Sommerreifen tabu. Um als wintertauglich zu gelten, müssen Winter- und Ganzjahresprofile mindestens drei Millimeter tief sein.

Lars Döhmann

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