Straßenverkehr

Versicherer plädieren für Dashcams

Erste Gerichte in Deutschland haben sogenannte 'Dashcams' hinter der Frontscheibe von Autos schon als elektronischen Unfallzeugen akzeptiert. Jetzt spricht sich auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) im Vorfeld des Goslarer Verkehrsgerichtstags für dieses Hilfsmittel aus.


Erste Gerichte in Deutschland haben sogenannte "Dashcams" hinter der Frontscheibe von Autos schon als elektronischen Unfallzeugen akzeptiert. Jetzt spricht sich auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) im Vorfeld des Goslarer Verkehrsgerichtstags (27. bis 29. Januar) für dieses Hilfsmittel aus.

Derzeit bewegen sich Nutzer von Dashcams dennoch in einer rechtlichen Grauzone: Die Kameras sind zwar nicht verboten. Aber die durchgehende Aufzeichnung von Personen und Kennzeichen während der Fahrt ist ein Verstoß gegen den Datenschutz. Legal ist es nur, die Situation unmittelbar vor oder während einer Gefahrensituation aufzunehmen. "Das ist völlig unrealistisch", kritisiert Uwe Cremerius, Leiter der Kommission Kraftfahrt Schaden im GDV. Er schlägt stattdessen die Zulassung von Kameras vor, die nur jeweils einen kurzen Zeitraum aufzeichnen und ältere Video-Aufnahmen automatisch löschen.

Der Einsatz der Versicherungswirtschaft für die neue Technik ist durchaus verständlich: Laut GDV liefern die Geräte "objektive und leicht auszuwertende Informationen und könnten diverse unfall-analytische Gutachten überflüssig machen." Und das spart den Versicherern eine Menge Geld.

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