Autofahren

"Dashcam": Klare Regeln müssen her

Geht es um den Dauerbrenner 'Dashcam', kommen sich viele Autofahrer häufig wie im falschen Film vor. Fakt ist: Diese Kameras filmen alles auf, was vor dem Auto passiert. Der Haken daran: Noch immer ist völlig unklar, ob die Aufzeichnungen einer 'Dashcam' vor Gericht verwendet werden dürfen oder nicht. Was sagen die Experten?


Geht es um den Dauerbrenner "Dashcam", kommen sich viele Autofahrer häufig wie im falschen Film vor. Fakt ist: Diese Kameras filmen alles auf, was vor dem Auto passiert. Der Haken daran: Noch immer ist völlig unklar, ob die Aufzeichnungen einer "Dashcam" vor Gericht verwendet werden dürfen oder nicht. Was sagen die Experten?

"Gerade in gefährlichen Situationen erfordert der Verkehr die volle Aufmerksamkeit. Da gibt es Wichtigeres, als den Auslöser zu suchen", erklärt dazu Hannes Krämer, der Fachmann für Verkehrsrecht des ACE Auto Clubs Europa und fordert eine einheitliche Regelung. Da der Gebrauch der "Dashcams" immer das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletze, müsse es eine klare Regelung geben, wann der Opferschutz überwiegt und die Rechte der abgebildeten Personen diesem unterzuordnen sind, so Krämer auf dem 54. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar.

Hintergrund der aktuellen Debatte: In der Stadt Nienburg hatte kürzlich das Amtsgericht eine anlassbezogene Aufnahme mit einer sogenannten "Dashcam" als Beweismittel zugelassen - in Heilbronn wurde die permanente Aufnahme untersagt. Und diese Rechtsprechung ist aus Sicht des ACE "völlig weltfremd". Da heißt es wohl auch weiterhin: Vorsicht Kamera.

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