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Ratgeber: Richtiges Verhalten bei Bagatellunfällen - Wenn's nur Blech ist

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  • 31. Januar 2016, 13:17 Uhr
  • Adele Moser/SP-X

Nach einem Unfall muss immer die Polizei gerufen werden? Das stimmt nicht. Für Kleinigkeiten braucht es keine Polizisten.

Ein Moment der Unachtsamkeit genügt, und beim Ausparken, im Stop-and-Go-Verkehr oder beim Rangieren kommt es zu Kratzern, Beulen oder kaputten Scheinwerfern.Viele Autofahrer warten dann lieber auf die Polizei. Bei harmlosen Blechschäden kann auf die Ordnungshüter allerdings auch verzichtet werden.

Nachdem der Unfallort mit einem Warndreieck gesichert und der Warnblinker eingeschaltet wurde, sollten die Beteiligten ein Unfallprotokoll anfertigen. Eine gute Vorlage dafür ist zum Beispiel der Europäische Unfallbericht, den man kostenlos im Internet erhält.

Das Protokoll sollte Angaben über das Kennzeichen des Unfallgegners, Namen und Adresse der beteiligten Fahrer sowie die Ort und Zeit des Unfalls enthalten. Gibt es Zeugen, können auch ihre Namen und Adressen notiert werden. Hilfreich sind zudem Fotos vom eigenen und gegnerischen Fahrzeug beziehungsweise den Schäden.

Nach einem Unfall muss die Versicherung schnellstmöglich informiert werden. Den Schaden des Unfallgegners übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Die Kaskoversicherung zahlt die Reparaturen am eigenen Auto.

Wurden Menschen verletzt muss man aber die Polizei rufen. Gleiches empfiehlt sich auch, wenn der Unfallhergang streitig oder unklar ist oder man den Eindruck hat, der Crash wurde vorgetäuscht. Auch bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogenmissbrauch ist die Polizei hilfreich.

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