Reifen

Bis zu 33.000 Euro beim Kauf von Lkw-Reifen sparen

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  • 10. Februar 2016, 17:21 Uhr
  • Thomas Schneider

Bei 'De-Minimis' denken Filmfans wahrscheinlich zunächst einmal an Austin Powers. Doch die Bezeichnung bezieht sich keineswegs auf die Agenten-Parodie aus dem Kino, sondern steht - ganz und gar nicht kleinlich - auf ein Förderprogramm des Bundesamtes für Güterverkehr. Damit können Fuhrpark-Betreiber bis zu 33.000 Euro beim Reifenkauf für schwere Lkw sparen, indem sie umweltfreundliche und leise Pneus wählen.


Bei "De-Minimis" denken Filmfans wahrscheinlich zunächst einmal an Austin Powers. Doch die Bezeichnung bezieht sich keineswegs auf die Agenten-Parodie aus dem Kino, sondern steht - ganz und gar nicht kleinlich - auf ein Förderprogramm des Bundesamtes für Güterverkehr. Damit können Fuhrpark-Betreiber bis zu 33.000 Euro beim Reifenkauf für schwere Lkw sparen, indem sie umweltfreundliche und leise Pneus wählen.

Unterstützt werden Maßnahmen im Güterverkehr, die der Sicherheit und dem Umweltschutz dienen, unter anderem die Ausstattung mit Nutzfahrzeugreifen, die über ein besonders niedriges Geräuschniveau und über einen optimierten Rollwiderstand verfügen. Darauf weist - nicht ganz uneigennützig - Reifenhersteller Hankook hin, der verschiedene förderfähige Gummis für schwere Brummis im Programm hat. Darunter fällt beispielsweise das Reifen-Konzept e-cube MAX für schwere Nutzfahrzeuge mit speziell auf die jeweilige Achsposition abgestimmten Profil-Designs, die den Kraftstoff-Verbrauch reduzieren sollen, ohne Laufleistung oder Fahreigenschaften zu beeinträchtigen.

Die Förderung für gekennzeichnete Reifen beträgt hinsichtlich des Rollwiderstands bei der Effizienz-Klasse A 50 Prozent, bei Effizienz-Klasse B 40 Prozent und bei Effizienz-Klasse C 30 Prozent des Kaufpreises. Bei geräuscharmen Nutzfahrzeugreifen kann der Antragssteller weitere 30 Prozent Förderung zurückerstattet bekommen. Bei der Lenkachsbereifung AL10+ e-cube MAX sind so bis zu 70 Prozent Förderung möglich.

Voraussetzungen dafür sind unter anderem, dass der Antragssteller Eigentümer oder Halter mindestens eines in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmten schweren Nutzfahrzeuges mit mindestens 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ist. Pro Fahrzeug beläuft sich der Förder-Betrag auf bis 2.000 Euro, maximal jedoch auf 33.000 Euro.

Je Antragsteller können unabhängig voneinander bis zu fünf Anträge in der Förderperiode (13. Januar bis 31. Dezember 2016) gestellt werden. Die Einreichung muss dabei spätestens zum 30. September 2016 erfolgen. Darüber hinaus darf die Reifenbestellung erst nach Abgabe des Antrags erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht jedoch nicht.

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