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Ratgeber: Im Frühjahr in die Waschanlage - Sauberkeit muss nicht teuer sein

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  • 22. April 2016, 16:41 Uhr
  • Holger Holzer/SP-X

Wenn im Frühling Streusalzreste und Matschpfützen von der Straße verschwunden sind, kann das Auto wieder glänzen. Bei der Fahrt in die Waschstraße gibt es jedoch einige zu beachten.

Sechs Mal im Jahr fährt der deutsche Durchschnitts-Autofahrer in die Waschstraße. Vor allem im Frühling und Sommer, wenn Vogelkot und Blütenpollen dem Lack zusetzen. Das teuerste Ticket zu lösen und dann auf die glänzende Auslieferung zu warten, ist jedoch nicht die beste Idee.

Auch die einfachen Programme machen das Fahrzeug sauber und reichen in der Regel völlig aus. Zusatzprogramme wie Wachsen oder Versiegeln bringen laut ADAC wenig für die Haltbarkeit des Fahrzeugs und sind eher etwas für das Auge.

Um herauszufinden, wie gut die Qualität der Waschstraße ist, kann man einen Blick auf die bereits gewaschenen Autos werfen. Sich an der Waschdauer oder dem Preis zu orientieren, ist hingegen nicht empfehlenswert.

Bevor das Auto in die Waschstraße fährt, müssen die Antenne abgeschraubt und alle Fenster, Türen und falls vorhanden auch das Schiebedach geschlossen werden. Ratsam ist die Vorwäsche mit dem Dampfstrahler. Dieser säubert auch die Problemstellen wie den Rückspiegel, Windschutzscheibe und Räder.

In die Waschstraße können auch Stahldachcabrios. Klassische Stoffhauben sind da anspruchsvoller und sollten besser per Hand gereinigt werden. Zwar bieten einige Waschstraßen spezielle Cabriowäschen mit schwächerem Bürstendruck an, das Ergebnis ist jedoch nicht immer überzeugend.

Kommt das Auto nicht nur sauber, sondern auch beschädigt wieder heraus, muss man schnell handeln. Generell liegt es am Kunden, zu beweisen, dass der Schaden am Pkw in der Waschstraße entstanden ist. Entdeckt der Besitzer Kratzer oder Dellen in der glänzenden Blechhaut, muss das sofort dem Betreiber gemeldet werden. Je später der Schaden entdeckt und gemeldet wird, desto schlechter stehen die Chancen glaubhaft zu machen, dass er in der Waschstraße passiert ist. Wird dies allerdings nachgewiesen, kann vom Waschstraßenbetreiber Schadenersatz verlangt werden.

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