Ratgeber

Fünf Regeln für legales Parken - Immer schön ans Recht halten

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  • 6. Mai 2016, 15:35 Uhr
  • Holger Holzer/SP-X

Falschparken gilt als Kavaliersdelikt. Doch notorischer Regelbruch kann eine MPU und den Führerscheinverlust nach sich ziehen.

Neben knappen Stellplätzen sorgen immer wieder Unsicherheiten in der Auslegung der Verkehrsregeln nicht nur bei Innenstadt-Parkern für Stress. Wir nennen fünf wichtige Regeln.

1. Immer nur rechts: Grundsätzlich darf man nur am rechten Fahrbahnrand parken. So soll verhindert werden, dass es zu gefährlichen Rangiermanövern im Gegenverkehr kommt. Lediglich in Einbahnstraßen und rechts verlaufenden Straßenbahnschienen ist das Links-Parken erlaubt.

2. Nie in zweiter Reihe: Das Halten und Parken in zweiter Reihe ist generell verboten. Lediglich Taxen dürfen dort Fahrgäste ein- und aussteigen lassen. Allen anderen droht laut ADAC ein Bußgeld von 20 Euro.

3. Niemanden blockieren: Beim Parken ist immer Rücksicht zu nehmen. Wer Grundstückseinfahrten blockiert, muss mit 10 Euro rechnen, nimmt man ohne Berechtigung einen Behindertenparkplatz, drohen 35 Euro und der Abschlepphaken. Gleiches gilt für das Parken in der Feuerwehrzufahrt.

4. Parkscheibe richtig nutzen: Wo das entsprechende Verkehrsschild (318) ein Parkscheibe vorschreibt, muss diese genutzt werden. Ansonsten drohen 30 Euro Verwarnungsgeld. Allerdings darf man die Ankunftszeit aufrunden; wer etwa um 10.35 Uhr parkt, kann die Markierung bereits auf 11 Uhr vorstellen.

5. Defekte Automaten: Ist ein Parkscheinautomat kaputt, ist das kein Freibrief für Dauerparker. Maximal darf das Auto dann bis zur angegebenen Höchstparkdauer abgestellt werden. Markiert wird die Ankunftszeit mit der Parkscheibe.

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