Oldtimer

Leser fragen - Experten antworten - Brauche ich ein H-Kennzeichen?

  • In OLDTIMER
  • 23. Juni 2016, 15:55 Uhr
  • Dirk Schwarz/SP-X

Ein H-Kennzeichen gilt als Oldtimer-Adelung von Amts wegen. Anders als viele annehmen, ist man aber nicht verpflichtet, das eigene Auto so zuzulassen - anders kann es günstiger sein.

Frage: Mein Golf II wird in diesem Jahr 30 Jahre alt. Bin ich jetzt verpflichtet, mir ein H-Kennzeichen zuzulegen?

Antwort von Hans-Georg Marmit, Kfz-Experte der Sachverständigen-Organisation KÜS: Niemand ist gezwungen, sein Fahrzeug auf ein H-Kennzeichen an- oder umzumelden, nur weil es 30 Jahre alt ist. Es kann sich vor allem finanziell lohnen, muss es aber nicht. Tatsächlich verzichten immer mehr Besitzer jüngerer Oldtimer auf das Sonderkennzeichen.

Zunächst kurz zum Sinn und Zweck des historischen Nummernschildes, das sich dadurch auszeichnet, dass ganz am Ende - hinter der Zahlenkombination - ein ,,H" vermerkt ist. Das Oldtimer-Kennzeichen dient seit 1997 dem Erhalt des ,,kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes". Um das ,,H" zu bekommen, muss der Halter ein Gutachten nach §23 StVZO beibringen, das nachweist, dass sich der mindestens 30 Jahre alte Oldie in einem gepflegten, originalgetreuen Zustand befindet. Zeitgenössische Umbauten und originalgetreue Nachbauten der Bauteile sind erlaubt, nicht zeitgenössische Änderungen nicht, es sei denn der Umbau wurde selbst vor mehr als 30 Jahren durchgeführt worden.

Autos mit H-Kennzeichen dürften ohne Feinstaubplakette in eine Umweltzone fahren, zudem gilt der pauschale Steuersatz von 191 Euro im Jahr. Das lohnt sich vor allem für Dieselfahrzeuge und Pkw ohne Katalysator, die mehr als 700 ccm Hubraum haben.

Mittlerweile erreichen aber Fahrzeuggenerationen das Alter von 30 Jahren, bei denen es steuerlich günstiger sein kann, sie regulär anzumelden: Für Fahrzeuge der 1980er Jahre, wie der VW Golf II, war oft schon ein geregelter Katalysator erhältlich. Mit einem relativ kleinen und sauberen Motor fährt man dann ohne Oldtimernummer steuerlich günstiger.  Nicht umsonst haben laut Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes nur knapp 28 Prozent der angemeldeten Gölfe über 30 Jahre ein H-Kennzeichen. Auf der Seite des Finanzministeriums kann man mit wenigen Eingaben die Kfz-Steuer bei regulärer Zulassung ermitteln und dann vergleichen. Übrigens, einem Fahrzeug, das vor mehr als 30 Jahren das erste Mal in Verkehr gekommen ist und sich weitestgehend im Originalzustand befindet kann auf Grund der Verwendung von nicht zeitgenössischen, teuer einzelgefertigten Bauteilen zwar das H-Kennzeichen verweigert werden, obgleich das Fahrzeug für jeden sichtbar ein toller und bewundernswerter Oldtimer ist!

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