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Recht: Verkehrsverstoß in der Probezeit - Frist gilt auch für US-Führerschein

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  • 24. August 2016, 13:52 Uhr
  • Hanne Schweitzer/SP-X

Wer in den USA seinen Führerschein gemacht hat, kann ihn hier anerkennen lassen. Doch bei der Probezeit geht es nicht nach den amerikanischen Regeln.

Bei einem Auslandsaufenthalt in den USA mit 16 den Führerschein zu machen, um dann zurück zu Hause schon fahren zu dürfen, ist ein beliebtes Ziel von deutschen Austauschschülern. Eine Anerkennung des US-Führerscheins läuft allerdings unter deutschen Bedingungen ab: Die Probezeit beginnt erst zu laufen, wenn der Führerschein von den US-Behörden endgültig erteilt wurde, urteilte das Verwaltungsgericht Münster. 
 
In dem Fall hatte ein jugendlicher im Bundesstaat Alabama zunächst mit einer mündlichen Prüfung einen Probeführerschein erworben, mit dem er in Begleitung Auto fahren durfte. Ein halbes Jahr später hatte die US-Behörde ihm den richtigen Führerschein erteilt. Erst zu diesem Zeitpunkt könne die Probezeit anfangen zu laufen, urteilte das Verwaltungsgericht Münster. Unter anderem deshalb, weil man mit einem amerikanischen ,,Probeführerschein", bei dem lediglich die Verkehrsregeln abgefragt würden, in Deutschland nicht ans Steuer dürfe.
 
Vor Gericht kam der Fall, weil der junge Fahrer mit 40 km/h zu schnell erwischt worden war. Die zuständige Behörde hatte - aufgrund eines gravierenden Verkehrsverstoßes in der Probezeit - die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Hätte die Probezeit schon bei Erteilung des Probeführerscheins angefangen zu laufen, wäre sie zum Zeitpunkt der Temposünde vorbei gewesen und der Fahrer hätte lediglich Punkt und Geldstrafe kassiert. (Az.: 10 L 1070/16)
 
Der deutsche Führerschein mit 17 ist mit dem amerikanischen Konstrukt nur bedingt zu vergleichen. Zwar erlangt der Fahranfänger auch bei uns Fahrpraxis in Begleitung eines erfahrenen Autofahrers. Er darf aber erst nach der Fahrausbildung und bestandener Theorie- und Praxisprüfung überhaupt ans Steuer. Deshalb beginnt in Deutschland die Probezeit bereits mit Aushändigen der ,,Prüfbescheinigung", die den Kartenführerschein ersetzt, bis der Fahranfänger 18 Jahre alt ist.
 

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