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Recht: Reichsbürger vor Gericht - Nicht-Anerkenntnis schützt vor Strafe nicht

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  • 21. Oktober 2016, 15:44 Uhr
  • Holger Holzer/SP-X

Reichsbürger erkennen die Gesetze der Bundesrepublik nicht als verbindlich an. Das kann sie den Führerschein kosten.

Wer regelmäßig durch Regelbruch im Straßenverkehr auffällt, kann zu einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung aufgefordert werden. Im Falle eines selbsternannten Reichsbürgers kam vor dem Verwaltungsgericht Köln nun erschwerend hinzu, dass er die Gesetze und Regeln der Bundesrepublik generell nicht anerkennt.

Der Kläger war vor ein staatliches Gericht gezogen, um gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis zu klagen. Diese war eingezogen worden, nachdem er ein Medizinisch-Psychologisches Gutachten (MPU) verweigert hatte, das ihm wegen diverser Straftaten und Ordnungwidrigkeiten im Straßenverkehr auferlegt worden war. Unter anderem hatte der Mann Kennzeichen mit selbst gemachten Siegeln (,,Deutsches Reich Selbstverwaltung") an seinen im Übrigen nicht verkehrssicheren Pkw verwendet. Gegenüber Polizei, Behörden und Gerichten hatte der Kläger darüber hinaus in den vergangenen Jahren in mehreren Fällen erklärt, als Reichsbürger die Bundesrepublik und ihre Gesetze nicht anzuerkennen.

Das Gericht wies die Klage gegen den Führerscheinentzug ab. Durch die wiederholten Regelverstöße sei eine MPU gerechtfertigt. Zudem sei ersichtlich, dass der Kläger jegliche staatliche Autorität der Bundesrepublik Deutschland negiere und das geltende Recht als nicht verbindlich erachte. Vor diesem Hintergrund sei zu erwarten, dass der Kläger sich zulasten der übrigen Verkehrsteilnehmer auch in Zukunft nicht an verkehrsrechtliche Bestimmungen halten könnte. Der Kläger bestätigte diese Sorge dadurch, dass er in der Verhandlung ankündigte, auch ohne Führerschein weiter Auto fahren zu wollen (Az.: 23 K 2122/16)

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