Ratgeber

Autofahren an Halloween - Hinterm Steuer Maske runter

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  • 25. Oktober 2016, 15:30 Uhr
  • Holger Holzer/SP-X

Monster, Hexen und Horror-Clowns haben hinterm Steuer nichts zu suchen. An Halloween gelten für Autofahrer die gleichen Maskierungsregeln wie an Karneval. Und auch das gleiche Alkoholverbot.

Halloween wird mittlerweile auch in diesen Breiten gefeiert. Beim Autofahren am letzten Oktoberabend darf die Maskerade aber nicht übertrieben werden. Hüte, Bärte, Perücken und dicke Brillen behindern Sicht und Bewegungsfreiheit, was gefährliche Folgen haben kann. Außerdem droht bei einer Kontrolle ein Bußgeld von zehn Euro. Wird der maskierte Fahrer geblitzt und ist nicht eindeutig zu erkennen, kann beim Fahrzeughalter das Führen eines Fahrtenbuchs verordnet werden.

Schlimmer wird es im Falle eines Unfalls: Maskierten kann grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, die Kaskoversicherung kürzt dann unter Umständen ihre Leistungen. Besser ist es, die Verkleidung im Kofferraum zu deponieren und erst vor Ort anzuziehen - oder gleich auf öffentliche Verkehrsmittel oder das Taxi umzusteigen. Dann muss man auch bei den Getränken nicht so genau hinschauen. Auch wer nicht selbst mitfeiert, sollte den Abend im Kalender anstreichen. Denn in der Dunkelheit sind viele verkleidete Kinder unterwegs. Oft in Kostümen, die dem gruseligen Anlass entsprechend dunkel gehalten sind.

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