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Leser fragen - Experten antworten - Was tun bei einem Autodiebstahl?

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  • 27. Oktober 2016, 14:23 Uhr
  • Dirk Schwarz/SP-X

Zigtausende Autos werden jedes Jahr gestohlen. Jeder Autofahrer hofft, dass es ihn nicht selbst trifft. Aber was, wenn doch?

Frage: Neulich hatte ich mein Auto woanders als sonst geparkt und hatte kurz Sorge, dass es geklaut sein könnte. Dabei ist mir bewusst geworden, dass ich nicht weiß, wie ich mich dann verhalten sollte. Was wäre in einem solchen Fall zu tun?
 
Antwort von Hans-Georg Marmit, Kfz-Experte der Sachverständigen-Organisation KÜS: Zunächst sollten Sie sicherstellen, dass ihr Auto nicht abgeschleppt wurde, weil es beispielsweise im Halteverbot stand. Im Zweifel erfahren Sie dies mit einem Anruf bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle.
 
Ist das nicht der Fall, sollten Sie so schnell wie möglich Anzeige erstatten. Das tun Sie schriftlich unter Vorlage des Fahrzeugscheins und des Personalausweises bei der Polizei. Dabei sollten Sie unbedingt korrekte Angaben zum Fahrzeug und auch zum Kilometerstand machen, sonst kann es später Probleme mit der Versicherung geben. Die Beamten stellen auch ein Protokoll aus, das bei der Versicherung eingereicht wird. Für Polizei und Versicherung erstellen Sie eine Liste der Gegenstände, die sich im Fahrzeug befunden haben.
 
Diebstahl ist von der Teilkasko-Versicherung gedeckt. Ihre Versicherung sollten Sie schnellstmöglich, spätestens binnen einer Woche nach dem Diebstahl informieren. Dann müssen Sie Ihr Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt noch abmelden, dazu benötigen Sie die Fahrzeugpapiere sowie die polizeiliche Bestätigung über die Diebstahlsanzeige. Damit der Schaden von der Versicherung reguliert werden kann, senden Sie nach der Abmeldung die Fahrzeugpapiere, Schlüssel sowie Kauf- oder Reparatur-Rechnungen und gegebenenfalls Fotos des Autos zusammen mit der Schadenanzeige an den Versicherer. Vorsichtshalber sollten sie vorher Kopien von ihren Unterlagen machen.
 
Wird das komplette Fahrzeug gestohlen, ersetzt sie in der Regel nur den Wiederbeschaffungs- oder Zeitwert des Fahrzeugs. Wer den vollen Kaufpreis zurück haben will, sollte einen Tarif mit Kaufpreisgarantie wählen. Der Ersatz des vollen Betrages wird allerdings auch nur zwölf, manchmal 24 Monate garantiert.

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