Radar

Nicht allen Blitzern geht ein Licht auf

Raser haben es sicher schon immer geahnt: Nicht jeder Blitzer verrichtet seine Arbeit zuverlässig. Bestärkt werden sie in ihrer Annahme nun aber schwarz auf weiß. Grundlage dafür ist die Klage einer Frau, der ein Geschwindigkeits-Verstoß vorgeworfen wurde. Was genau ist passiert?

Raser haben es sicher schon immer geahnt: Nicht jeder Blitzer verrichtet seine Arbeit zuverlässig. Bestärkt werden sie in ihrer Annahme nun aber schwarz auf weiß. Grundlage dafür ist die Klage einer Frau, der ein Geschwindigkeits-Verstoß vorgeworfen wurde. Als Beweismittel diente die Messung eines PoliScan-Speed-Blitzgeräts der Firma Vitronic. Der Sachverständige konnte allerdings nachweisen, dass der Mess-Algorithmus des Geräts für die sogenannte "Messwertbildung" prinzipiell nicht den Vorgaben zur Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) entspricht. Das teilt der Vorsitzende des Verbands für bürgernahe Verkehrspolitik (VFBV e.V., www.bussgeldkatalog.org), Mathias Voigt, mit, der in diesem Fall die Interessen der Frau vertritt.

Und wie funktioniert die Technik? Der Blitzer PoliScan Speed arbeitet mit der laserbasierten LIDAR-Technologie und dient der Geschwindigkeitsmessung von Fahrzeugen. Diese erfolgt dann per Laufzeitmessung in einem bestimmten Messfeld. Laut Nennbetriebsbedingungen der PTB-Bauartzulassung dürfen aber nur bestimmte Rohdaten zur Messwertbildung beitragen. Zulässig sind allein jene Messungen, bei welchen der Abstand zwischen Fahrzeug und Gerät 20 bis 50 Meter beträgt. Der Sachverständige hat jedoch festgestellt, dass auch Objektpunkte außerhalb dieses Messbereichs in die Messwertbildung einfließen können. Somit liege ein Verstoß gegen die Auflage in den Nennbetriebsbedingungen der PTB-Bauartzulassung vor, heißt es. Alle zugelassenen Systeme der PoliScan-Familie nutzen eine identische Messfunktion zur Messwertbildung. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass sämtliche derzeit gültige Software von den Fehlmessungen betroffen ist.

Während der Gerichtsverhandlung gab der Hersteller zu, dass Rohdaten, die außerhalb des benannten Messbereichs liegen, durch den Algorithmus in die Messwertbildung einfließen. Auch dem PTB ist dieser Umstand bekannt. Dies geht aus einem internen Schreiben an das Amtsgericht Mannheim vom Juni dieses Jahres hervor. Allerdings pocht die Bundesanstalt darauf, dass "eine exakte Übereinstimmung der aus den Rohdaten extrahierten Informationen zum Messbereich keine notwendige Voraussetzung für das Vorliegen einer als gültig zu erachtenden Messung ist." Vor Gericht bestritt die PTB jedoch, Kenntnisse von diesen möglichen Messungenauigkeiten zu haben.

Allerdings kann nicht pauschal behauptet werden, dass sämtliche Messungen der PoliScan-Speed-Geräte falsch sind. Es ist daher in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die Rohdaten, welche zur Messwertbildung beigetragen haben, die Bedingungen der Bauartzulassung einhalten oder nicht. Um Einsicht in die relevanten Daten zu erhalten, ist es notwendig, einen Anwalt zu beauftragen.

Fakt ist aber auch: Wer sich immer und überall an das vorgeschriebene Tempolimit hält, erspart sich in der Regel viel Ärger und all die juristischen Spitzfindigkeiten. Denn ein eventuell "fehlerhafter" Blitzer ist noch lange kein Freibrief für Raser. Und ein "Blitzer-Skandal", wie der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik behauptet, ist dieser Fall ganz sicher nicht.

STARTSEITE