Recht

Gesetzesänderungen für das Transportgewerbe geplant

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  • 24. Januar 2017, 11:26 Uhr
  • Mirko Stepan

Trucker und Spediteure aufgepasst: Die Bundesregierung plant einige gesetzliche Änderungen, die das Transportgewerbe betreffen. Das geht aus einem aktuellen Gesetzentwurf hervor.

Trucker und Spediteure aufgepasst: Die Bundesregierung plant einige gesetzliche Änderungen, die das Transportgewerbe betreffen. Das geht aus dem "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG), des Fahrpersonalgesetzes (FPersG), des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern, des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes" (BT-Drucksache 18/10882) hervor.

Wichtigste Änderungsvorschläge: Die sogenannte "nationale güterkraftverkehrsrechtliche Erlaubnis", also die Befugnis für gewerblichen Gütertransport, soll in Zukunft nur noch für zehn Jahre erteilt werden. Damit wird der Gesetzgeber europarechtliche Vorgaben umsetzen. Bereits erteilte unbefristete Genehmigungen bleiben erhalten.

Das Gesetz soll außerdem die Voraussetzungen festlegen, unter denen die zuständige Behörde zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer die Überprüfung des Fahrtenschreibers durch eine amtlich anerkannte Stelle anordnen darf. Das sei der Fall, "wenn hinreichende Erkenntnisse dafür vorliegen, dass der Fahrtenschreiber nicht vorschriftsmäßig funktioniert". Konkrete Anhaltspunkte für eine technische Fehlfunktion könnten sich der Vorlage zufolge insbesondere aus den Auswertungs-Ergebnissen der Analysesoftware ergeben, die von den zuständigen Behörden im Rahmen von Verkehrskontrollen zum Auslesen der vom Fahrtenschreiber gespeicherten Daten eingesetzt wird, heißt es im Gesetzentwurf.

Außerdem schlägt der Bundesrat vor, dass ein gesetzliches Verbot dafür Sorge trägt, dass Berufskraftfahrer ihre regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbringen. Das solle dem Gesundheitsschutz des Fahrers und der Verkehrssicherheit dienen, schreibt die Länderkammer in einer Stellungnahme. Ebenfalls im Entwurf vorgesehen: Die Verlängerung der Aufbewahrungsmöglichkeit von Unterlagen über Lenk- und Ruhezeiten, um die Nachweispflichten, die sich aus dem Mindestlohngesetz ergeben, zu vereinfachen.

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