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Ratgeber: Autofahren an Karneval - Nicht im Kostüm ans Steuer

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  • 12. Februar 2017, 14:22 Uhr
  • Holger Holzer/SP-X

An Karneval gilt in weiten Teilen Deutschlands der Ausnahmezustand. Allerdings nicht im Straßenverkehr.

Rund um Rosenmontag sind viele Regeln außer Kraft gesetzt. Nicht allerdings die im Straßenverkehr. Unter anderem bei Verkleidung und Straßenumzügen ist einige zu beachten.

So darf beim Autofahren die Maskerade nicht übertrieben werden. Hüte, Perücken, dicke Brillen oder wallende Kostüme können Sicht und Bewegungsfreiheit einschränken. Das ist nicht nur beim Rangieren gefährlich, weshalb die Polizei bei Kontrollen ein Bußgeld verhängen kann. Besser ist es, die Verkleidung im Kofferraum zu deponieren und sich erst am Zielort anzuziehen.

Nicht nur verkleidete Jecken sind unterwegs, auch bunte Motivwagen schlängeln sich an Faschingstagen durch viele Straßen. An vielen Stellen werden daher Halteverbotszonen eingerichtet. Meist stellt die Stadt im Bereich des Umzugs ein paar Tage vorher temporäre Halteverbotsschilder auf. Der Nutzer hat dann in der Regel drei Tage Zeit zum Umparken. Danach kann das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt werden.

Ein sicherer Parkplatz verhindert auch, dass das Auto bei der Feierei beschädigt wird - zum Beispiel durch alkoholisierte Vandalen. Kommt es zu Kratzern oder Beulen, übernimmt das in der Regel die Vollkaskoversicherung. Wird das Auto aufgebrochen, springt auch die Teilkaskoversicherung ein. Zum Schutz des Fahrzeuges empfiehlt es sich jedoch, einen Parkplatz abseits des Trubels zu suchen.

Ständiger Begleiter vieler Jecken ist der Alkohol. Nach Bier, Schnaps und Wein sollte man sein Auto aber unbedingt stehen lassen. Denn angeheiterte Fahrer riskieren nicht nur Bußgelder und Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei, sondern bei einem Unfall auch den Versicherungsschutz der Kaskoversicherung.

Bereits mit 0,3 Promille und damit verbundenen Ausfallerscheinungen geht die Rechtsprechung von einer relativen Fahruntüchtigkeit aus, die bei einem Unfall strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Definitiv Schluss mit lustig ist es bei einem Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze. Hier drohen 500 Euro Bußgeld, vier Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

Finger weg vom Steuer heißt es übrigens auch für den Tag danach. Denn wer an den bunten Tagen zu tief ins Glas schaut, hat auch am nächsten Morgen bei vermeintlich klarem Kopf noch Restalkohol im Blut. Und der ist in der Polizeikontrolle nachweisbar. Als Faustregel gilt: Ein gesunder Körper baut in einer Stunde etwa 0,1 Promille Alkohol ab.

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