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Diesel-Skandal - Thermofenster-Lücke soll geschlossen werden

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  • 17. Februar 2017, 13:32 Uhr
  • Holger Holzer/SP-X

Im Zuge des Diesel-Skandals ist vielfach immer noch umstritten, was Betrug und was kreative Regelauslegung ist. Die EU wird die Abgasgesetzgebung daher wohl bald konkretisieren müssen.

Die Dieselskandale der vergangenen Monate haben rechtliche Lücken in der europäischen Abgasgesetzgebung aufgedeckt. Diese dürften künftig geschlossen werden, wie ein Vertreter des Bundesverkehrsministeriums vor dem Bundestag-Untersuchungsausschuss zum Abgasskandal prognostiziert. Das Ministerium geht davon aus, dass es nach Abschluss des Untersuchungsausschusses im EU-Parlament auch zu einer Konkretisierung der EU-Verordnung 715 kommt. In dieser wird das Verbot von Abschalteinrichtungen behandelt - allerdings eher schwammig. Eindeutige Regeln, was erlaubt und was verboten ist, gibt es nicht.

Klar geworden ist das Problem spätestens bei der im Frühjahr 2016 vom Kraftfahrt-Bundesamt durchgeführten Untersuchung des Stickoxidausstoßes von Diesel-Modellen. Dabei waren 26 Pkw-Typen mit verdächtig hohen Emissionen entdeckt worden. Der Großteil der Fahrzeuge überschreitet die NOx-Grenzwerte, weil die Abgasreinigung außerhalb eines bestimmten Temperaturbereichs, des sogenannten ,,Thermofensters", deaktiviert wird. Die Hersteller bezeichneten das als Maßnahme zum Schutz des Motors - eine Möglichkeit, die die Verordnung 715 explizit vorsieht. Strittig ist jedoch, wie großzügig dieses ,,Motorschutz"-Argument ausgelegt werden darf.

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