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Recht: Feuerwehr-Einsatzfahrt mit Privat-Pkw - Nur mäßiges Rasen ist erlaubt

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  • 17. Februar 2017, 14:25 Uhr
  • Holger Holzer/SP-X

Auf dem Weg zu einem Einsatz darf ein freiwilliger Feuerwehrmann schneller fahren als eigentlich erlaubt. Allerdings hat das Sonderrecht auch Grenzen.

Auf dem Weg zu einem Einsatz dürfen Feuerwehrleute auch im Privatwagen das Tempolimit überschreiten. Allerdings nur in gewissem Rahmen. 89 km/h innerorts sind auf jeden Fall zu schnell, wie das Amtsgericht Offenburg geurteilt hat.

Angehörigen von Feuerwehr, Polizei, Katastrophenschutz und Zolldienst stehen zwar auch bei Fahrten mit dem privaten Pkw Sonderrechte zu, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben geboten ist. Diese dürfen aber nur im Einzelfall und nach sorgfältiger Abwägung wahrgenommen werden. Auch eine Übertretung der Höchstgeschwindigkeit darf allenfalls maßvoll ausfallen.

Im konkreten Fall eines Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr auf dem Weg zur Wache sah das Gericht die Übertretung der erlaubten Geschwindigkeit um 39 km/h nicht mehr als mäßig an; das Oberlandesgericht Stuttgart hatte in einem älteren Urteil die Grenze für maßvolle Tempoüberschreitungen innerorts auf 28 km/h gesetzt. Allerdings erkannte der Amtsrichter den Rettungswillen des Betroffenen sowie dessen Sonderrechte an und wich von der Regelbuße ab. Statt 160 Euro und einem Monat Fahrverbot wurde eine Geldbuße von 80 Euro festgesetzt. (Az.: 3 OWi 205 Js 16295/15)

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