Saisonkennzeichen für H-Nummern? Das war für viele Oldtimer-Fahrer bisher als Tabu verbucht, obwohl es kein ausdrückliches Verbot gab. Jetzt hat der Bundesrat die gesetzlichen Regeln präzisiert.
Saisonkennzeichen für H-Nummern? Das war für viele Oldtimer-Fahrer bisher als Tabu verbucht, obwohl es kein ausdrückliches Verbot gab. Jetzt hat der Bundesrat die gesetzlichen Regeln präzisiert. Kürzlich hat die Länderkammer eine Klarstellung beschlossen und die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) abgeändert, um zu verdeutlichen, dass H- und Saisonkennzeichen kombiniert werden dürfen. Darauf weist die Online-Ausgabe der "auto, motor und sport" hin. Mit der Neufassung von Satz 4 solle klargestellt werden, dass die Kombination von Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen zulässig ist.
Aktuell sind in Deutschland rund 350.000 H-Kennzeichen vergeben. Durch die Verwendung kombinierter Saison- und H-Kennzeichen sind rund zehn Millionen Euro Mindereinnahmen denkbar, ab 2018 könnten dem Bund sogar 20 Millionen Euro entgehen, meldet das Portal.