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Recht: Fahrerbewertung im Internet - Portal darf kein Online-Pranger sein

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  • 22. Februar 2017, 16:34 Uhr
  • Holger Holzer/SP-X

,,Grün' für gute Autofahrer, ,,Rot' für Rüpel: Mit diesem Schema soll ein Online-Portal Pkw-Lenker zu besserem Verhalten erziehen. An den Pranger stellen darf es aber niemanden.

Fahrstil-Bewertungsportale im Internet dürfen Autofahrer nicht an den Pranger stellen. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln hervor. In dem verhandelten Fall hatte die Betreiberin einer entsprechenden Internetseite gegen Auflagen des Datenschutzbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen geklagt. Dieser hatte verlangt, das Portal so zu verändern, dass Nutzer nur noch die Daten zu ihrem eigenen Kennzeichen abrufen können. Damit sollte eine Prangerwirkung verhindert werden. Die Klägerin argumentierte dabei, die Absicht der Internetseite sei, die Autofahrer zum Überdenken ihres Fahrstils anzuhalten.

Bislang haben alle Nutzer auf die zu einem einzelnen Kennzeichen gesammelten Bewertungen Zugriff. Die jeweiligen Fahrer oder Fahrzeughalter können sowohl von der Betreiberin des Portals als auch von dessen Nutzern mit verhältnismäßig geringem Aufwand bestimmt werden. Das ist nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts unzulässig. Der Datenschutz der bewerteten Fahrer überwiege das Informationsinteresse der Nutzer, heißt es in einer Mitteilung. Das Ziel, Autofahrer zu einem besseren Fahrstil zu erziehen, könne auch erreicht werden, wenn die Bewertung lediglich an die Betroffenen selbst übermittelt werde. (Az.: 13 K 6093/15)

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