Ratgeber

Verkehrsregeln im Ausland - Fahranfänger bitte ganz langsam

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  • 14. März 2017, 16:19 Uhr
  • Holger Holzer/SP-X

In Deutschland gilt für Fahranfänger absolutes Alkoholverbot am Steuer. Und bei Regelverstößen droht schnell ein Aufbauseminar. Im Ausland gibt es aber noch weitere Besonderheiten zu beachten.

Fahranfänger müssen im Ausland mit speziellen Verkehrsregeln rechnen. Vielerorts gelten für sie laut ADAC andere Tempolimits und besonders strenge Grenzwerte für Alkohol am Steuer.

In Italien etwa dürfen Führerscheinneulinge auf Schnellstraßen statt 110 nur 90 km/h fahren. Auf Autobahnen liegt das Limit bei 100 statt 130 km/h. Die Regelung gilt in den ersten drei Jahren nach Erwerb der Fahrerlaubnis. Ähnlich sieht es in Frankreich aus, wo Fahranfänger in der ersten drei Jahren außerorts nur 80, auf Schnellstraßen nur 100 und auf Autobahnen nur 110 km/h fahren dürfen. Kroatien zieht die Grenzen bei 80, 100 und 120 km/h. In Deutschland gibt es keine Tempo-Beschränkungen für Fahranfänger.

Beim Alkoholgenuss vor dem Autofahren gibt es allerdings auch hierzulande besonders strenge Regeln. In den ersten beiden Jahren nach Führerscheinerwerb beziehungsweise bis zum Alter von 21 Jahren gilt eine Null-Promillegrenze. Identische Gesetze gibt es in Slowenien. Auch in Italien ist in den ersten drei Jahren und bis 21 Alkohol komplett tabu, Kroatien zieht die Grenze bei 24 Jahren. Häufig werden die Regeln mit hohen Strafen durchgesetzt. In Deutschland zahlen Fahranfänger nach einer Promillefahrt mindestens 250 Euro. In Österreich ist in Einzelfällen ein Bußgeld von 2.180 Euro fällig, Dänemark kassiert einen Nettomonatslohn.

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