Ratgeber

Winterreifenverordnung - Nur noch mit Schneeflockensymbol

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  • 16. März 2017, 15:53 Uhr
  • Mario Hommen/SP-X

Was ein Winterreifen ist und was nicht, regelt in Deutschland letztlich eine Verordnung. Die wird gerade verschärft.

Der Bundesrat hat eine vom Verkehrsministerium vorgelegte neue Winterreifenverordnung für Pkw in Teilen beschlossen. Diese sieht unter anderem vor, eine M+S-Kennung ab 2024 nicht mehr als Mindestanforderung für Winterreifen gelten zu lassen.
 
Bislang reicht es, bei winterlicher Witterung mit Reifen unterwegs zu sein, die eine M+S-Kennung aufweisen. Die neue Verordnung sieht vor, künftig nur noch Reifen mit Alpine-Symbol, also einer Schneeflocke in einem dreizackigen Gebirge, als wintertauglich zu akzeptieren. Eine Übergangsphase soll aber weiterhin die Nutzung von M+S-Reifen ohne Alpine-Symbol erlauben. Wer auf Reifen nur mit M+S-Kennung fährt, die bis Ende 2017 gekauft wurden, kann diese noch bis ins Jahr 2024 nutzen.
 
Von Verkehrssicherheitsexperten wird die geplante Einführung höherer Qualitätsstandards für Winterreifen begrüßt: ,,Im Gegensatz zum M+S-Symbol setzt das Alpine-Symbol ein detailliert vorgegebenes Prüfverfahren mit Bremstests bei winterlichen Witterungsbedingungen voraus", so Stefan Ehl, Prüfingenieur der Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e. V. (KÜS).
 
Eine unter anderem vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat DVR geforderte Erhöhung der gesetzlichen Mindestprofiltiefe von Winterreifen von 1,6 auf 3 Millimeter wurde indes abgelehnt. Der DVR fordert bereits seit längerer Zeit, die Mindestprofiltiefe für Winterreifen sogar auf 4 Millimeter anzuheben.
 
Damit die vom Bundesrat beschlossene Verordnung zur Winterreifenplicht in Kraft treten kann, muss hierüber zunächst noch die Bundesregierung abstimmen. Sollte der Bundestag die neue Verordnung absegnen, könnte sie kurzfristig in Kraft treten.

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