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Recht: Sicherheitsabstand bei Radfahren - Enges Überholen kann teuer werden

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  • 22. März 2017, 16:13 Uhr
  • Mario Hommen/SP-X

Beim Überholen ist besondere Vorsicht geboten. Das gilt auch für schnellere Radfahrer, wie ein Richter in zweiter Instanz befand.

Wenn ein Auto einen Radfahrer auf der Straße überholen will, muss der Autofahrer ausreichend Abstand halten. Gleiches gilt auch für Fahrradfahrer untereinander. In der Praxis kommen sich Biker beim Überholen allerdings oft gefährlich nah. Kommt es dann zu einem Unfall, kann das für den Überholenden teuer werden.
 
In einem in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht Karlsruhe verhandelten Fall (Az. 9 U 115/15) wurde ein Radfahrer zur Schmerzensgeldzahlung verurteilt, weil er bei einem Überholmanöver eine Radfahrerin mit der Schulter streifte und dadurch zu Sturz gebracht hat. Beide waren auf einem zwei Meter breiten Sand-Schotterweg unterwegs. Der Beschuldigte sah die Frau in der Verantwortung, da diese seinen Angaben zufolge Schlangenlinien gefahren sei. Von den Gerichten wurde hingegen der Sicherheitsabstand als zu gering moniert. Demnach müsse man als Überholender grundsätzlich damit rechnen, dass Radfahrer die Fahrlinie nicht immer einhalten. Das gilt sowohl auf befestigten aber noch stärker auf unbefestigten Wegen.
 
Der Abstand beim Überholen ist vom Gesetzgeber übrigens nicht klar mit Zahlen definiert. Die Straßenverkehrsordnung schreibt Autofahrern beim Überholen von Radfahrern lediglich einen ,,ausreichenden Abstand" vor. Von Gerichten wurde allerdings in Urteilen der Vergangenheit ein Mindestabstand von 1,5 Meter gefordert. Beim Überholmanövern von Radfahrern untereinander empfiehlt sich ein Abstand von mindestens einem Meter. Ist kein ausreichender Platz vorhanden, sollte man auf das Überholmanöver besser verzichten.

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