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Urlaub: London und Paris sind mautpflichtig

Das 'Pickerl' in Österreich und die Vignette für die Autobahnnutzung in der Schweiz haben viele Urlauber längst in der Reisekasse eingeplant. Aber auch Touristen, die eine Städtereise nach Paris oder London mit dem eigenen Auto in Angriff nehmen wollen, sollten sich vorher über die Mautpflicht in den Metropolen informieren. Sonst kann die Reise unplanmäßige Kosten nach sich ziehen.


Das "Pickerl" in Österreich und die Vignette für die Autobahnnutzung in der Schweiz haben viele Urlauber längst in der Reisekasse eingeplant. Aber auch Touristen, die eine Städtereise nach Paris oder London mit dem eigenen Auto in Angriff nehmen wollen, sollten sich vorher über die Mautpflicht in den Metropolen informieren. Sonst kann die Reise unplanmäßige Kosten nach sich ziehen.

Seit Anfang April müssen Autofahrer aus Deutschland für Fahrten in Paris eine Umweltplakette vorweisen. Die "Crit'Air" benötigen Pkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen, die nach dem 31. Dezember 1996 zugelassen wurden. Fehlt die Plakette, droht eine Geldbuße von 68 Euro. Die zeitlich unbegrenzte Vignette kostet 4,80 Euro, kann nur online bestellt werden und muss an der Windschutzscheibe innen angebracht sein. Das teilt der ADAC mit und empfiehlt, die Zufahrtsgenehmigung mit einigem Vorlauf vor dem Urlaub zu bestellen.

Gebühren fallen für Diesel-Fahrzeuge ebenfalls in der britischen Hauptstadt London an, und zwar für die City (City Maut, Montag bis Freitag zwischen sieben Uhr und 18 Uhr, 11,50 Pfund pro Tag - Anmeldung im Voraus) sowie für die Umweltzone "Low Emission Zone" (LEZ), die den Großraum von London umfasst. Von der LEZ nicht betroffen sind Pkw und Motorräder sowie Kleintransporter unter 1,205 Tonnen Leergewicht. Die Gebühr richtet sich generell nach dem Fahrzeugtyp und danach, ob die vorgegebene Abgasnorm erfüllt wird (Euro 3 oder 4, je nach Fahrzeugtyp). Für ein Wohnmobil zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen beträgt sie beispielsweise täglich bis zu 100 Pfund, bei höherem Gewicht sind bis zu 200 Pfund fällig.

Betreiber von betroffenen Fahrzeugen, die außerhalb Großbritanniens zugelassen sind, müssen sich per Post oder per E-Mail bei Transport for London (TfL) anmelden, um ohne Zahlung einer Tagesgebühr innerhalb der LEZ fahren zu dürfen. Achtung: Die Anmeldung kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen, muss also rechtzeitig vor der Reise erfolgen.

Wer ein Mietfahrzeug gebucht hat, sollte beim Vermieter nachfragen, ob das Fahrzeug schon registriert worden ist, rät der ADAC. Wer gegen die Gebührenpflicht verstößt, muss mit bis zu 500 Pfund Bußgeld rechnen.

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