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Recht: Haftstrafe für rücksichtsloses Überholen - Keine Bewährung für eiligen Paketboten

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  • 19. April 2017, 15:44 Uhr
  • Holger Holzer/SP-X

Verkehrsregeln sind ernst zu nehmen. Das Landgericht Münster und das Oberlandesgericht Hamm haben nun ein Exempel statuiert und eine Haftstrafe gegen einen rücksichtslosen Verkehrssünder verhängt.

Wer bei einem verkehrswidrigen Überholmanöver einen tödlichen Unfall verursacht, kann zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt werden. Das gilt auch für bislang unbescholtene Fahrer, wie das Oberlandesgericht Hamm nun entschieden hat. Die Richter bestätigten damit das Urteil der Vorinstanzen.

Bei dem zu einem Jahr und drei Monaten Haft verurteilten Autofahrer handelte es sich um den Mitarbeiter eines Paketdienstes, der mit seinem Lieferwagen mehrfach hintereinander andere Verkehrsteilnehmer gefährlich überholt hatte. Als er ein weiteres Fahrzeug passieren wollte und dabei eine Sperrfläche sowie die für den Gegenverkehr vorgesehen Linksabbiegespur überfuhr, kollidierte er bei Tempo 75 bis 90 mit zwei entgegenkommenden Autos. Dabei wurde einer der Insassen getötet, drei weitere schwer verletzt. Das Amtsgericht Ahaus verurteilte den Lieferwagenfahrer daraufhin wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten ohne Bewährung. Zudem wurde die Fahrerlaubnis eingezogen.

Das Landgericht Münster bestätigte das Urteil in einem Berufungsverfahren (Az.: 5 Ns 108/16). Zwar sei dem nicht vorbestraften Angeklagten eine günstige Sozialprognose zu stellen, vor dem Hintergrund der rücksichtslosen und risikobereiten Fahrweise rechtfertige das aber keine Bewährung. Zudem ist die Vollstreckung nach Ansicht der Richter auch zur Verteidigung der Rechtsordnung geboten. Der Verkehrsverstoß sei Ausdruck einer verbreiteten Einstellung, die die Geltung des Rechts nicht ernst nehme. Das Verhalten des zeige, dass er sich ohne Bedenken über Verkehrsregeln und die Sicherheitsinteressen anderer Verkehrsteilnehmer hinweggesetzt habe. Die vom Angeklagten beim Oberlandesgericht Hamm eingelegte Revision blieb ohne Erfolg. (Az.: 4 RVs 33/17)

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