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Leser fragen - Experten antworten - Benötigt man eine Probefahrtvereinbarung?

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  • 27. April 2017, 10:33 Uhr
  • Mario Hommen/SP-X

Wer einen Gebrauchtwagen verkaufen will, sollte Interessenten auch die Möglichkeit zu einer Probefahrt geben. Sollte man als Verkäufer dabei auf eine Probefahrtvereinbarung bestehen?

,,Ich will mein Winterauto verkaufen. Ist es ratsam, vor einer Probefahrt mit den Kaufinteressenten eine Probefahrtvereinbarung abzuschließen?"

Antwort von Hans-Georg Marmit, Kraftfahrzeugexperte der Sachverständigenorganisation KÜS: ,,Beim Kauf eines Gebrauchtwagens ist es üblich, dass der Kaufinteressent eine Probefahrt unternimmt. Wer als Verkäufer auf Nummer sicher gehen will, gibt nicht einfach den Zündschlüssel in fremde Hände. Sollte ein Kaufinteressent nämlich bei einer Probefahrt das Fahrzeug beschädigen oder gar einen Unfall verursachen, ist die Haftungsfrage idealerweise bereits im Vorfeld eindeutig geklärt. Diesen Zweck erfüllt die Probefahrtvereinbarung.
 
In diesem Vertrag werden unter anderem die persönlichen Daten des Verkäufers und des Kaufinteressenten eingetragen. Unbedingt sollte man sich vom potentiellen Käufer Führerschein und Personalausweis zeigen lassen. Übergibt man sein Auto nämlich an einen Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis, kann man in Mithaftung genommen werden. Außerdem sollte in einer Probefahrtvereinbarung der Zustand des Fahrzeugs dokumentiert und auch auf eventuelle Schäden hingewiesen werden. Schließlich dokumentiert der Vertrag den genauen Zeitraum der Fahrt. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann zusätzlich vom Kaufinteressenten ein Pfand verlangen und/oder mitfahren.
 
Bei Autohändlern muss man als Kunde übrigens ganz selbstverständlich eine Probefahrtvereinbarung abschließen. Auch hier geht es darum, dass sich der Verkäufer für den Schadensfall absichert. Als Kaufinteressent sollte man allerdings auf die Höhe der Selbstbeteiligung achten. Auch wenn das Fahrzeug versichert ist, könnte diese vergleichsweise hoch ausfallen und damit ein eventueller Unfall teuer werden."

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