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Leser fragen - Experten antworten - Was ist ein ,,Anlieger"?

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  • 18. Mai 2017, 12:57 Uhr
  • Holger Holzer/SP-X

Auch wenn sie verzweifelte Parkplatzsuchende locken: An Anliegerstraßen darf nur ein ausgewählter Personenkreis sein Auto abstellen.

Frage: ,,Wann darf ich in eine Straße einfahren, an der ein ,Durchfahrt verboten - Anlieger frei'-Schild steht?"

Antwort von Hans-Georg Marmit, Kraftfahrzeugexperte der Sachverständigenorganisation KÜS: ,,Anders als häufig vermutet, ist ein ,Anlieger' für die Straßenverkehrsordnung nicht jemand, der ein ,Anliegen' hat. Stattdessen sind in diesem Zusammenhang Bewohner und Nutzungsberechtigte von Grundstücken an einer Verkehrsfläche gemeint - sowie deren Besucher.

Eine Anlieger-frei-Straße dürfen daher neben Freunden und Bekannten der Anwohner auch beispielsweise Patienten einer Arztpraxis oder Kunden eines Geschäfts befahren und zum Parken nutzen. Dabei reicht schon die Absicht zu einem Treffen, ob ein Bewohner angetroffen wird, spielt keine Rolle. Das ,Anliegen' zu Parken oder den Weg abzukürzen zählt hingegen nicht für die Einfahrt.

Ob jemand zufahrtsberechtigt ist, lässt sich in der Praxis aber häufig nur schwer kontrollieren. Wer unberechtigt in einer Anlieger-frei-Straße erwischt wird, muss jedoch zahlen. Für das Befahren der Straße sieht der Bußgeldkatalog die Zahlung von 15 Euro vor.  Wer parkt, muss mit einem Knöllchen rechnen, die Höhe kann von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein."

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