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Recht: Unfall bei Touristenfahrt - Kein Versicherungsschutz auf dem Nürburgring

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  • 24. Mai 2017, 11:56 Uhr
  • Holger Holzer/SP-X

Wer ein paar Runden auf der Nordschleife drehen will, sollte zunächst in seinen Versicherungsvertrag schauen. Häufig schließt dieser den Vollkaskoschutz für solche Strecken aus.

Unfälle bei Touristenfahrten auf Rennstrecken sind von vielen Vollkaskoversicherungen nicht abgedeckt. In solchen Fällen hilft Fahrzeughaltern auch keine Wortklauberei, wie das Oberlandesgericht Hamm nun festgehalten hat.

Geklagt hatte der Fahrer eines Ford Focus, der mit seinem Fahrzeug während einer öffentlichen Touristenfahrt auf dem Nürburgring verunglückt war. Die Versicherung hatte anschließend die Zahlung des Schadens am Fahrzeug mit dem Hinweis verweigert, ,,Touristenfahrten auf offiziellen Rennstrecken" seien vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Das wollte der Unfallfahrer nicht akzeptieren. Das ,,freien Fahren", an dem er teilgenommen habe, sei keine ,,Touristenfahrt" im Sinne der Versicherungsbedingungen gewesen. Außerdem greife die Klausel auch deswegen nicht, weil der Nürburgring vor Fahrtbeginn von einer ,,Rennstrecke" auf eine ,,mautpflichtige Einbahnstraße" umgewidmet worden sei.

Die Richter wiesen die Klage gegen die Versicherung ab. Der Kläger habe durchaus an einer ,,Touristenfahrt" teilgenommen, der Nürburgring selbst nutze diese Bezeichnung für derartige Fahrten. Des Weiteren reiche es aus, dass der Nürburgring in Zeiten organisierter Veranstaltungen als ,,offizielle Rennstrecke" für ein Rennen diene und außerhalb dieser Zeiten dem öffentlichen Verkehr nicht frei zugänglich sei. Die Voraussetzungen einer ,,Touristenfahrt" und einer ,,offiziellen Rennstrecke" müssten darüber hinaus nicht zeitgleich vorliegen. Mit der Klausel bringe der Versicherer klar zum Ausdruck, dass er das Risiko von Touristenfahrten auf offiziellen Rennstrecken nicht decken wolle. (Az.: 20 U 213/16)

Bei Unfällen während Touristenfahrten auf dem Nürburgring kommt es immer wieder zu Ärger mit der Versicherung. Die meisten Assekuranzen schließen derartige Veranstaltungen mittlerweile ganz bewusst aus dem Versicherungsschutz aus - auch weil es vor allem auf dem Nürburgring regelmäßig zu teuren Blechschäden kommt. Einige Versicherungen decken Touristenfahrten aber weiterhin ab. Um sie von richtigen Motorsportrennen abzugrenzen finden sich in den Ausschlussklauseln spezielle Formulierungen, die etwa lediglich die Teilnahme an ,,Veranstaltungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten" verbieten.

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