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Recht: Illegale Straßenrennen - Nicht nur Duelle sind strafbar

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  • 28. Juni 2017, 15:45 Uhr
  • Holger Holzer/SP-X

Unter dem Eindruck zahlreicher Todesfälle will die Bundesregierung schärfere Strafen für illegale Straßenrennen. Der Rechtsausschuss will nun nicht nur für Duelle strengere Sanktionen.

Illegale Straßenrennen sind künftig strafbar. Und zwar auch, wenn sie nur einen Teilnehmer haben. Diese Änderung des entsprechenden Gesetzentwurfs hat der Rechtsausschuss des Bundestags nun beschlossen. Bislang fielen nur Rennen zwischen mindestens zwei Fahrzeugen unter die geplante Regelung. Nun sollen auch diejenigen Fälle erfasst werden, ,,in denen nur ein einziges Fahrzeug objektiv und subjektiv ein Kraftfahrzeugrennen nachstellt". Bloße Geschwindigkeitsübertretungen sind von der Regelung nicht umfasst, auch wenn sie erheblich sind.

Zudem soll nun schon der bloße Versuch zur Durchführung eines illegalen Straßenrennens strafbar sein. So soll verhindert werden, dass Organisatoren straflos davonkommen, wenn die Polizei ihr Vorhaben verhindert. Aktuell gilt die Teilnahme und Ausrichtung illegaler Straßenrennen höchstens als Ordnungswidrigkeit.

Das neue Gesetzt soll am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet werden. Es sieht sowohl für die Organisation als auch die Teilnahme eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Bei Gefährdung von Leib und Leben oder Sachwerten können auch fünf Jahre verhängt werden, werden Personen tatsächlich verletzt oder getötet, sind bis zu zehn Jahre vorgesehen.

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