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Nach Crash im Ausland kann Rechtsschutz helfen

  • In RREISEMOBIL
  • 14. Juli 2017, 11:38 Uhr
  • Lars Wallerang

Autounfälle strapazieren nicht nur das Blech, sondern auch die Nerven. Besonders aufreibende Auswirkungen kann ein Crash im Ausland haben. Denn je nach Fall kommen auch schon mal ausländische Versicherungen ins Spiel. Und dann wird es kompliziert.


Autounfälle strapazieren nicht nur das Blech, sondern auch die Nerven. Besonders aufreibende Auswirkungen kann ein Crash im Ausland haben. Denn je nach Fall kommen auch schon mal ausländische Versicherungen ins Spiel. Und dann wird es kompliziert. Die Schadenregulierung kann dann zu einer langen Prozedur werden.

"Es ist nicht ungewöhnlich, dass die regulierende Versicherung erst nach einem halben Jahr zahlt", sagt Achmed Leser, Unfallexperte beim TÜV Thüringen. Gerade bei ungeklärter Schuldfrage könne der Prozess langwierig und teuer werden. "Wer hier keine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen kann, muss tief in die Tasche greifen und hat am Ende womöglich schlechte Karten."

Als weitere Vorsichtsmaßnahme sollten automobile Auslandstouristen ein paar nützliche Dinge an Bord haben: Dazu gehöre die passende Versicherungskarte. Auch wenn die grüne Versicherungskarte für die Einreise in die Länder der EU und einige weitere europäische Staaten nicht obligatorisch sei, empfehle sich die sogenannte "Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr" dennoch mitzuführen. Für Reisen nach Italien könne sie im Schadenfall nötig sein. Die grüne Versicherungskarte gilt als Nachweis für den Versicherungsschutz und beinhaltet die Versicherungsnummer und die Adressen der ausländischen Gesellschaften, die im Schadenfall regulieren.

Ein weiteres wichtiges Dokument, das auf keinen Fall fehlen sollte, ist der sogenannte europäische Unfallbericht. Dieser ist europaweit einheitlich und in allen Sprachvarianten gleich aufgebaut. Er erleichtert das Ausfüllen bei fremdsprachigen Unfallgegnern.

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