Auto

Wenn's im Urlaub kracht

  • In RATGEBER
  • 17. Juli 2017, 11:37 Uhr
  • Rudolf Huber

Wer eine Urlaubsreise mit dem Auto plant, sollte sich vorab gründlich informieren und auch für den Fall eines Unfalls Vorsorge treffen. Das spart Nerven und Kosten, wenn es tatsächlich auf der Straße krachen sollte. Weil es auch im vereinten Europa noch immer zum Teil sehr unterschiedliche Verkehrsregeln gibt, sollte man sich laut ADAC vor dem Start über die Bestimmungen im Zielland schlau machen.


Wer eine Urlaubsreise mit dem Auto plant, sollte sich vorab gründlich informieren und auch für den Fall eines Unfalls Vorsorge treffen. Denn das spart Nerven und Kosten, wenn es tatsächlich auf der Straße krachen sollte. Weil es auch im vereinten Europa noch immer zum Teil sehr unterschiedliche Verkehrsregeln gibt, sollte man sich laut ADAC vor dem Start über die Bestimmungen im Zielland schlau machen - etwa zum Thema Warnwesten, Lichtpflicht, Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Vorfahrt im Kreisverkehr.

Wichtig ist der Vorab-Check des Versicherungsschutzes, also ob beispielsweise Pannenhilfe, Verschrottung und Heimtransport von Verletzen und beschädigtem Fahrzeug eingeschlossen sind. Die sogenannte "Grüne Karte" sollte immer dabei sein. Ist ein Unfall passiert, gilt wie in Deutschland: Warnblinkanlage einschalten, sich nicht vom Unfallort entfernen, eine Warnweste tragen, die Unfallstelle absichern, Verletzten helfen und den Rettungsdienst rufen. "Die Notrufnummer 112 ist europaweit einheitlich", so der ADAC.

Von entscheidender Bedeutung für die spätere Abwicklung ist es, das Kfz-Kennzeichen des Unfallbeteiligten, Name und Adresse des Unfallgegners und dessen Versicherung zu notieren. Hilfreich sind Fotos und eine Unfallskizze. Außerdem sollten der europäische Unfallbericht ausgefüllt und die Kontaktdaten möglicher Augenzeugen festgehalten werden.

Zu Bagatellschäden kommt die Polizei in vielen Ländern gar nicht mehr, unbedingt gerufen werden sollte sie laut des Automobilclubs aber bei hohem Schaden, nach Fahrerflucht, heftigem Streit oder Problemen wegen der Versicherungsdaten. Sofern der Urlauber verletzt wurde, sollte das zunächst die Polizei aufnehmen, dann muss umgehend ein Arzt aufgesucht werden, um mit dessen Attest Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche geltend machen zu können. "Ratsam ist, den Zentralruf der Autoversicherer (www.zentralruf.de) sowie weitere Notfall-Nummern gespeichert zu haben", erklärt ein ADAC-Sprecher.

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