Flugzeug

Chaos-Flug: Alles für die Katz

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  • 26. Juli 2017, 16:06 Uhr
  • Ralf Loweg

Wenn eine kleine Katze als blinder Passagier im Flugzeug unterwegs ist, muss das nicht immer ein tierisches Vergnügen sein. Doch was sich auf einem Flug von Las Vegas nach Frankfurt abspielte, klingt so verrückt, dass man nur den Kopf schütteln kann.


Wenn eine kleine Katze als blinder Passagier im Flugzeug unterwegs ist, muss das nicht immer ein tierisches Vergnügen sein. Doch was sich auf einem Flug von Las Vegas nach Frankfurt abspielte, klingt so verrückt, dass man nur den Kopf schütteln kann. Unmittelbar vor dem Start stellte die Crew fest, dass sich eine Katze frei in der Kabine bewegte. Da diese nicht zum Transport angemeldet war und die Katze wiederholt aus der Handtasche der Katzenhalterin flüchtete, entschied sich die Crew, die Katze in einer Toilette unterzubringen.

Doch jetzt ging der Horror erst richtig los. Die erboste Katzenhalterin wurde handgreiflich und drohte sogar, das Flugzeug mit einer Bombe zum Absturz zu bringen. Als sie dann noch versuchte, in das Cockpit einzudringen entschied sich Flugkapitän zu einer Zwischenlandung in Denver. Das führte schließlich zu einer Überschreitung der maximalen Dienstzeit der Crew. Die Fluggäste mussten daher in einem Hotel untergebracht werden und erreichten ihr Ziel Frankfurt am Main mit einer Verspätung von mehr als 28 Stunden.

Soweit so gut: Doch dann klagte eine betroffene Flugpassagierin laut ARAG-Experten wegen der massiven Verspätung auf Zahlung einer Ausgleichsleistung. Was die Frau nicht wusste: Liegt ein außergewöhnlicher Umstand gemäß Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung (VO) vor, entfällt der Anspruch auf Ausgleichszahlung. So sahen das auch die Richter und schmetterten die Klage der Passagierin ab (AG Rüsselsheim, Az.: 3 C 742/16 (36).

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