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Recht: Dashcam im zivilrechtlichen Prozess - Videobeweis beim Auffahrunfall

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  • 13. September 2017, 14:07 Uhr
  • Hanne Schweitzer/SP-X

Bisher galt die Faustregelt: Wer auffährt, hat Schuld. Jetzt gilt: Wer einen Videobeweis seiner Unschuld hat, ist fein raus.

SP-X/Nürnberg. Aufzeichnungen sogenannter Dashcams auf dem Armaturenbrett von Auto oder Lkw dürfen auch für gewöhnliche Verkehrsunfälle ausgewertet werden, hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden. Bisher waren die Aufnahmen nur bei strafrechtlichen Prozessen verwendet worden.

In dem Fall wollte ein Lkw-Fahrer mithilfe der Aufnahmen, die die Dashcam auf seinem Armaturenbrett gefilmt hatte, seine Unschuld an einem Auffahrunfall beweisen. Der Fahrer des Pkw, den er gerammt hatte, behauptete, der Trucker sei zu schnell und zu dicht aufgefahren.

Weil der Autofahrer durch die Videoaufnahmen seine Persönlichkeitsrechte verletzt sah, ging der Fall vor Gericht. Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, bestätigte das OLG Nürnberg die Entscheidung der Vorinstanz: Verletzungen von Intim- oder Privatsphäre des Pkw-Fahrers oder anderer Autofahrer hätten sich nicht ergeben. Damit würden für eine Dashcam nicht die Regelungen wie für eine normale Videoüberwachung gelten. Die Aufnahmen stützten letztlich die Version des Lkw-Fahrers. (Az. 13 U 851/17)
 

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