Ratgeber

5x Autofahrer-Regel für Weihnachten und Silvester - Kein Lichterglanz am Steuer

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  • 15. Dezember 2017, 14:39 Uhr
  • Holger Holzer/SP-X

An Weihnachten gelten für Autofahrer natürlich die gleichen Verkehrs- und Verhaltensregeln wie den Rest des Jahres. Ein paar Punkte sind aber zum Jahresende besonders wichtig.

Ob für die stressige Familientour oder die entspannte Fahrt in den Ski-Urlaub: Ohne Auto geht es auch am Jahresende kaum. Ein paar Regeln sollten Weihnachten und Silvester jedoch besonders beachtet werden.

Lichterschmuck im Auto:
Weihnachten ist die Zeit der Lichter - allerdings nicht im Auto. Obwohl vor allem viele Lkw-Fahrer ihrer Fahrzeugkabinen mit Lampen schmücken, sind Lichterketten, kleine Tannenbäume und anderer beleuchteter Weihnachtsschmuck während der Fahrt nicht erlaubt. Das ergibt sich aus der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO, § 49a Abs. 1). Die Dekoration beeinträchtigt die Sicht des Fahrers und kann von anderen Verkehrsteilnehmern falsch interpretiert werden - etwa als Warnleuchte. Bei plötzlichen Bremsmanövern wird der festliche Schmuck zudem zum gefährlichen Geschoss.

Glühwein ist tabu:
Der Weihnachtsmarktbesuch mit Glühweinverkostung zählt für viele zum Standardprogramm in den Tagen vor dem Fest. Doch das geistige Heißgetränk hat es in sich: Aufgrund des Zuckergehaltes und der Wärme geht der Alkohol viel schneller ins Blut, als etwa beim Genuss eines normalen Glases Rotwein. Sicherer ist es deshalb, für die Fahrt zum Weihnachtsmarkt auf öffentliche Verkehrsmittel zu setzen - oder der süßen Verlockung zu widerstehen und zu einem alkoholfreien Punsch zu greifen. Das ist auch besser für den Führerschein: Weiß doch auch die Polizei, dass der Dezember der Monat der Weihnachtsmarktbesuche und Weihnachtsfeiern ist.

Weihnachtsbaum richtig im Auto transportieren:
Wer die Fest-Tanne mit dem Auto nach Hause schafft, sollte bei der Auswahl des Baumes nicht nur die Ecke vor Augen haben, in der er zu Hause platziert wird, sondern auch die Ausmaße des eigenen Autos. Der Baum darf weder vorne noch seitlich über das Auto hinausreichen. Ragt er mehr als einen Meter über das Fahrzeugheck, muss hinten eine rote Fahne angebracht werden, mindestens 30 x 30 cm große und durch eine Querstange auseinandergehalten. Die Tanne muss außerdem so fixiert werden, dass sie sich auch bei Kurvenfahrt, Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht lösen kann. Am besten eignen sich dazu Spanngurte. Die Sicht des Fahrers darf vom Christbaum nicht behindert werden. Auch Kennzeichen, Scheinwerfer, Blinker oder Rückleuchten dürfen nicht verdeckt sein. Bleibt die Kofferraumklappe offen, muss man sie so fixieren, dass sie sich während der Fahrt nicht komplett öffnet.

Kein Geschenkelager im Kofferraum:
Wertgegenstände haben im Auto generell nichts zu suchen. Zur Weihnachtszeit ist das sichtbare Liegenlassen besonders riskant, da Langfinger dann besonders auf lohnende Beute spekulieren. Wer keine Stufenhecklimousine mit geschlossenem Kofferraumabteil hat, sollte also lieber ein Schließfach am Bahnhof als Zwischenlager anmieten. In Großstädten gibt es zudem häufig Gepäckbusse, wo Einkäufe gegen eine geringe Gebühr abgestellt werden können.

Dicke Jacken am Steuer ausziehen:
Sich mit Daunenjacke, dicken Handschuhen und Pudelmütze ins Auto zu setzen mindert vielleicht das Risiko einer Erkältung, erhöht aber die Unfallgefahr. Denn gefütterte Kleidung schränkt die Beweglichkeit und damit die Reaktionsfähigkeit am Lenkrad ein. Zudem kann der Gurt den Körper nicht fest umschließen oder er liegt falsch an. Bei einem Unfall schützt die Rückhaltesicherung dann nicht optimal. Das gilt auch für Kinder, die mit Jacke in ihrem Sitz angeschnallt sind. Besser ist es, die warmen Klamotten vor dem Start auszuziehen und ein paar Minuten zu frieren, bis der Wagen aufgeheizt ist. Die Sitzheizung reagiert übrigens meisten schneller als die Innenraumheizung.

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