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Ratgeber: Autofahren an Karneval - Auch an Karneval gelten Regeln

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  • 21. Januar 2018, 11:21 Uhr
  • Max Friedhoff/SP-X

Bald ist es wieder so weit, die fünfte Jahreszeit steht vor der Tür. Doch auch an den närrischen Tagen gelten die altbekannten Regeln beim Autofahren.

Ganz egal, ob man nun Karneval, Fastnacht oder Fasching feiert: Ausgelassen werden die Tage rund um Weiberdonnerstag und Rosenmontag auf jeden Fall bei vielen begangen. Dabei gibt es allerdings einige Dinge, die man als Autofahrer beachten sollte.

So dürfen ausladende Kostüme weder Sicht noch Bewegungsfreiheit einschränken, bei einer Kontrolle kann das geahndet werden. Am besten ist es, das Kostüm im Kofferraum zu verstauen und erst am Ort der Feier wieder anzulegen.

Wohnt man in einer Straße, durch die ein Umzug führt, wird die Polizei bereits einige Zeit vorher Halteverbote wegen des Rangierens der großen Umzugswagen ausrufen. Betroffene Parker haben dann drei Tage Zeit, das Auto umzustellen. Bei Nichtbeachtung droht ein kostenpflichtiges Abschleppen. Einen sicheren Parkplatz zu finden, empfiehlt sich aber ohnehin, schließlich sollen die feiernden Horden keinen Schaden am Kfz verursachen. Bei Vandalismus schützt lediglich die Vollkasko, eine Teilkasko kommt nur bei einem aufgebrochenen Auto auf.

Einige wichtige Regel, die leider viel zu oft außer Acht gelassen wird, ist ,,Kein Alkohol am Steuer". Eigentlich sollte dieses Gebot eine Selbstverständlichkeit sein, aber der Vollständigkeit halber hier noch einmal die Grenzwerte: Bereits ab 0,3 Promille kann es im Falle eines Unfalls zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen. Endgültig Schluss ist dann bei 0,5 Promille. Hier drohen 500 Euro Strafe, vier Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Am cleversten ist, wer das Auto gleich ganz stehen lässt und auch am Morgen danach erst mal zu Fuß zum Bäcker läuft. Das verhindert gefährliche Situationen wegen des eventuellen Restalkohols und hilft außerdem hervorragend gegen den Kater.

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