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Diesel-Nachrüstung: Verbraucherschützer fordern Verursacherprinzip

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  • 16. Februar 2018, 13:22 Uhr
  • Mirko Stepan

Wie geht es mit dem Diesel weiter? Diese Frage stellen sich Millionen Autohalter in Deutschland, die von möglichen Fahrverboten betroffen sein könnten. Für Verbraucherschützer ist klar: Bei der Kostenfrage muss das Verursacherprinzip gelten.


Wie geht es mit dem Diesel weiter? Diese Frage stellen sich Millionen Autohalter in Deutschland, die ohne eine Nachrüstung ihres Diesel-Pkw von möglichen Fahrverboten betroffen sein könnten. Für Verbraucherschützer ist klar: Bei der Kostenfrage muss das Verursacherprinzip gelten.

Laut Informationen der "Süddeutschen Zeitung" könnten Nachrüstungen für ältere Diesel-Pkw "ganz oder zu einem höchstmöglichen Anteil" aus einem Fördertopf finanziert werden, der sich zum Teil aus öffentlichen Mitteln speist. Diese Finanzierung lehnen Verbraucherschützer ab. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, sagt: "Es müssen schnell technische Nachrüstungen angeboten werden, die die Autos sauberer machen und so viele Halter wie möglich vor Fahrverboten bewahren. Für die entstehenden Kosten müssen aus Sicht des vzbv nach dem Verursacherprinzip aber die Autohersteller aufkommen. Ebenso müssen sie für mögliche Folgeschäden der Nachrüstung geradestehen." Der Staat dürfe sich nicht vor den Karren der Autoindustrie spannen lassen. "Bevor ein staatliches Förderprogramm überhaupt diskutiert werden darf, müssen die Hersteller zur Übernahme des Großteils der Kosten verpflichtet werden", so Müller weiter.

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