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Recht: Unfall mit Rettungswagen - Auch im Einsatz vorsichtig fahren

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  • 15. Mai 2018, 14:32 Uhr
  • Hanne Schweitzer/SP-X

Im Notfall haben Rettungswagen Sonderrechte. Ungebremst über eine rote Ampel fahren gehört aber nicht dazu.

Auch während einer Einsatzfahrt mit Blaulicht und Sirene muss ein Rettungswagen vorsichtig fahren und darf den Verkehr nicht gefährden, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden und einem Rettungswagenfahrer die Hauptschuld für einen Unfall zugesprochen.
 
Er war über eine rote Ampel in eine Kreuzung gefahren und mit einem Pkw zusammengestoßen. Die Vorinstanz hatte die Schuld zu gleichen Teilen bei beiden Unfallgegnern gesehen, doch das Oberlandesgericht sah 80 Prozent der Schuld beim Fahrer des Rettungswagens. ,,Wenn ein Rettungswagen seine Sonderrechte nutzt, also zum Beispiel rote Ampeln überfährt, geht von ihm immer eine erhöhte Gefahr aus. Der Fahrer ist deshalb verpflichtet, das Risiko für die anderen Verkehrsteilnehmer durch größtmögliche Sorgfalt zu minimieren", erklärt Rechtsanwalt Frank Böckhaus von der telefonischen Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline. Im vorliegenden Fall habe der Fahrer des Rettungswagens grob fahrlässig gehandelt, weil er weder die Geschwindigkeit gedrosselt noch ausreichend auf den Querverkehr geachtet habe, erklärte das Gericht. (Az. 6 O 176/16)

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