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Recht: Zu Fuß mit dem Fahrrad - Vorfahrt für Rad-Schieber

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  • 6. Juli 2018, 09:13 Uhr
  • Holger Holzer/SP-X

Das Vorfahrtsrecht gilt nur für Fahrzeugführer. Was aber ist mit Radfahrern, die ihr Bike schieben?

Wer sein Fahrrad schiebt, verliert nicht automatisch das Vorfahrtsrecht. Das hat das Oberlandesgericht Bremen nach einer Kollision von zwei Radfahrern entschieden. Die Klägerin war auf einer Vorfahrtsstraße von ihrem Fahrrad gestiegen, um schiebend eine unübersichtliche Kreuzung zu passieren. Dabei stieß sie mit einem von links kommenden anderen Radfahrer zusammen. Strittig war nun die Frage, ob die Frau sich auf ihr Vorfahrtsrecht berufen konnte, obwohl sie das Fahrrad im Moment des Unfalls nicht gefahren hatte. Der Unfallgegner berief sich darauf, dass das Recht nur für Fahrzeugführer gelte, die schiebende Radfahrerin aber genau das nicht gewesen sei. Das Gericht sieht das anders und wertet die Frau als Fahrzeugführerin im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Gleiches gelte für Fahrradfahrer auch beim kurzfristigen Bremsen, Zögern, Anhalten oder Abstützen auf der Fahrbahn. (Az: 1 U 37/17)

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