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Scheuer bringt Planungsbeschleunigungsgesetz durch

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer vorgelegten Entwurf für ein Planungsbeschleunigungsgesetz beschlossen. Es soll die Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Aus- und Neubau von Verkehrsinfrastruktur beschleunigen. Scheuer betonte, der Entwurf zum Bürokratieabbau solle Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfachen. Doppelprüfungen sollen in Zukunft vermieden, die Bürgerbeteiligung gestärkt werden.

Bei Schienenvorhaben soll das EBA, das für die Planfeststellung zuständig ist, auch das vorgelagerte Anhörungsverfahren übernehmen. Die Verkehrsentwicklungsprognose des Bundes soll bei Schienenprojekten im Laufe des Genehmigungsverfahrens nur dann aktualisiert werden, wenn eine signifikante Zunahme des Verkehrs und der Lärmbelastung (um mindestens 3 dbA) anzunehmen ist.

In bestimmten Fällen kann bereits vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses mit vorbereitenden Maßnahmen oder Teilmaßnahmen begonnen werden. Die zuständigen Behörden können in Abstimmung mit dem Vorhabenträger und auf dessen Kosten einen Projektmanager einsetzen, der sie bei der Durchführung des Anhörungsverfahrens unterstützt. Der Vorhabenträger wird verpflichtet, ergänzend zu den geltenden Bekanntmachungsregelungen alle Planungsunterlagen im Internet zu veröffentlichen.

Im Bereich der Schiene wird die bereits bestehende Liste der Vorhaben, für die das Bundesverwaltungsgericht einzige Gerichtsinstanz ist, fortgeschrieben. Die zur Begründung einer Klage dienenden Tatsachen und Beweismittel müssen innerhalb einer Frist von zehn Wochen ab Klageerhebung beigebracht werden. Verspätetes Vorbringen der Klägerseite bleibt unberücksichtigt, wenn diese die Verspätung zu vertreten hat. (ampnet/deg)

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