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Berlin muss Diesel-Fahrverbote verhängen

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  • 9. Oktober 2018, 16:11 Uhr
  • Mirko Stepan

Nach Hamburg, Stuttgart und Frankfurt drohen nun auch in der Hauptstadt Fahrverbote für Diesel. Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Weg geebnet für zwingende Fahrverbote auf mindestens elf Straßenabschnitten (Urteil der 10. Kammer vom 9. Oktober 2018, Aktenzeichen: VG 10 K 207.16)


Nach Hamburg, Stuttgart und Frankfurt drohen nun auch in der Hauptstadt Fahrverbote für Diesel. Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Weg geebnet für zwingende Fahrverbote auf mindestens elf Straßenabschnitten (Urteil der 10. Kammer vom 9. Oktober 2018, Aktenzeichen: VG 10 K 207.16)

Betroffen sind folgende Abschnitte: Leipziger Straße, Reinhardtstraße, Brückenstraße, Friedrichstraße, Kapweg, Alt-Moabit, Stromstraße und Leonorenstraße.

Hintergrund für die Fahrverbote ist die Verpflichtung des Landes Berlin, den Luftreinhalteplan bis spätestens 31. März 2019 so zu gestalten, dass die Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Nanogramm/Kubikmeter im Stadtgebiet Berlin gesichert ist. Um das zu erreichen, sind laut Verwaltungsgericht auch Fahrverbote nötig. Diese sollen Diesel - auch Diesel-Lkw - bis zur Schadstoffklasse Euro 5 treffen.

Das Land Berlin muss für insgesamt 15 Kilometer Straßenstrecke (117 Straßenabschnitte) prüfen, ob Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge zur Einhaltung des Grenzwertes erforderlich sind. Ein Diesel-Fahrverbot in der gesamten Umweltzone konnte die klagende Deutsche Umwelthilfe nicht erreichen.

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