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Ratgeber: Bußgelder bei Schnee und Eis - Reifenwechsel-Faulheit kann teuer werden

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  • 20. November 2018, 14:38 Uhr
  • Max Friedhoff/SP-X

Wer im Winter mit Sommerreifen bei Schneefall erwischt wird, muss zahlen. Besonders teuer wird es in einer Gefahrensituation. Aber auch andere Winter-Fehltritte sollten vermieden werden.

Für Autofahrer könnte sich der Winter in Deutschland demnächst von seiner unschönen Seite zeigen. Wer keine bösen Überraschungen erleben will, sollte sein Auto für Fahrten durch Schnee und Eis vorbereiten, sonst steigt das Unfallrisiko und es drohen zudem Bußgelder und Flensburg-Punkte.

Letzteres kann die Fahrt mit unangemessener Bereifung einbringen. Wer bei winterlicher Witterung auf Sommerreifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg rechnen. Höher kann das Bußgeld ausfallen, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert, gefährdet oder in einen Unfall verwickelt werden. Sind Sommerreifen schuld an einem Crash, ist zudem der Versicherungsschutz gefährdet. Außerdem kann die Polizei künftig neben dem Fahrer auch den Halter belangen.

Wer trotz erheblicher Sichtbehinderungen durch Schneefall kein Abblendlicht benutzt, zahlt, so die Polizei ihn erwischt,  innerorts 25 und außerorts 60 Euro zahlen. Letztere Ordnungswidrigkeit wird außerdem mit einem Punkt in Flensburg geahndet. 10 Euro kostet es, wenn man nur mit einem freigekratzten Guckloch in der Frontscheibe losfährt. Der Gesetzgeber verlangt, dass alle Scheiben möglichst großflächig freigekratzt werden. Schnee oder Eis sollen nicht die Sicht behindern. Ebenfalls von Eis befreit werden müssen vor Fahrtbeginn Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten. Wer, um die Scheiben von Schnee und Eis zu befreien, sein Auto längere Zeit im Stand warmlaufen lässt, kann für diese Umweltsünde übrigens mit 10 Euro belangt werden.

Wiederum etwas teurer wird es, wenn man mit einer Schneeschicht auf dem Dach unterwegs ist. Wird die weiße Pracht nicht entfernt, ist ein Bußgeld von 25 Euro vorgesehen. Ein Schnäppchen ist hingegen die Fahrt mit verschneiten Kennzeichen: Hier beträgt das Bußgeld lediglich 5 Euro.

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