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Experten diskutieren bei Cannabis-Symposium

Zur Teillegalisierung von Cannabis veranstalteten die Deutsche Verkehrswacht (DVW) und der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (BADS) am 21. November 2018 in Berlin das Symposium ,,Cannabiskonsum kontra Verkehrssicherheit". Experten aus Politik, Recht, Medizin und der Polizei hoben dabei das Risikopotential im Straßenverkehr hervor, wobei sie die Grenzen für Cannabis-Patienten ebenso thematisierten wie die Kriminalisierung von Freizeitkonsumenten.

DVW-Präsident Prof. Kurt Bodewig fasste als Moderator den Interessenkonflikt beim Cannabiskonsum im Verkehr zusammen: ,,Das Fahren im Rausch darf grundsätzlich nicht verharmlost werden, gleichzeitig müssen wir auf die steigende Anzahl der Cannabis-Patienten reagieren. Der Verkehrsgerichtstag hatte dazu einen angemessenen Beschluss gefasst. Das sollte sich auch in der Fahrerlaubnisverordnung wiederfinden."

Der Münchner Rechtsmediziner Prof. Dr. med. Matthias Graw beleuchtete aus verkehrsmedizinischer Sicht die Eigenschaften von Cannabis als Rauschmittel und als Medikament. Die Wirkung hätte einen nachweisbaren Einfluss auf die psychische und physische Verfassung der Konsumenten. Graw geht von einem erhöhten Unfallrisiko aus. Belastbare Studien gibt es dazu aber aktuell nicht. Bundesrichter a.D. Kurt Rüdiger Maatz erklärte, es dürfe unter den Aspekten der Verkehrssicherheit kein Privileg für Cannabis als Medizin geben. Maatz fordert die Streichung der sogenannten Medikamentenklausel im § 24a des Strassenverkehrsgesetzes. Dabei sollte der Umgang mit Alkohol an die strengeren Sanktionen von Cannabis angeglichen werden.

Die Kölner Verkehrsrechtsexpertin Ulrike Dronkovic erklärte, dass das Strafmaß bei Fahrten unter illegalem Einfluss von Cannabis nicht verhältnismäßig sei. Aus ihrer Sicht zeige der einmalige Verstoß noch nicht Zweifel an der Fahreignung und rechtfertige somit nicht die Entziehung der Fahrerlaubnis. Voraussetzung sei allerdings, dass keine weiteren Umstände hinzutreten und der von Sachverständigen empfohlene Blut-Grenzwert von 3 ng/ml nicht überschritten wird. An dem höheren Grenzwert werde sich jedoch kaum orientiert: ,,Insgesamt ist für mich aus juristischer Sicht nicht nachvollziehbar, dass die Behördenpraxis, insbesondere aber auch die Rechtsprechung sich nachhaltig den Empfehlungen der Grenzwertkommission verwehrt."

Jürgen Kanngießer, Erster Polizeihauptkommissar aus Hildesheim kritisierte, dass durch die unklare Rechtslage der Polizei die Möglichkeit genommen wird, effektiv im Sinne der Verkehrssicherheit zu handeln. Verkehrspolitikerin Kirsten Lühmann, MdB, behauptete, dass das Feilschen um Grenzwerte im Vergleich zu Alkohol die Gefährdung durch Rauschmittel verharmlose. Für das Strafrecht sowie die Verkehrssicherheit sei nicht der Grenzwert, sondern die tatsächliche Fahrtüchtigkeit relevant. Dieser Umstand sollte nicht zu einem lockeren Umgang mit Cannabis, sondern zu einem strengen und kontrollierten Umgang mit Alkohol und Medikamenten führen.

In Deutschland trat am 10. März 2017 ein Gesetz in Kraft, das Ärzten erlaubt, in einigen Fällen Cannabis zu therapeutischen Zwecken zu verschreiben. Damit ist es eingeschränkt erlaubt, auch berauscht am Straßenverkehr teilzunehmen. Befürchtet wird dadurch eine zusätzliche Gefährdung der Verkehrssicherheit nicht nur durch Patienten, sondern auch durch eine Verharmlosung des Risikos bei illegalem Konsum. Andererseits führt es aber auch zu einer verkehrsrechtlichen Diskrepanz im Umgang mit Freizeitkonsumenten, die schon bei einmaliger Rauschfahrt hart bestraft werden. (ampnet/deg)

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